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Arbeitgeberversicherung

Kurz, prägnant und übersichtlich – rufen Sie relevante Zahlen, Bankverbindungen und Beitragssätze sowie Hintergrundwissen rund um die Sozialversicherung und die betriebliche Gesundheitsförderung mit einem Klick auf.

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Abrechnung

Beitrag Art des Beitrags Beitragssatz
Krankenversicherung Allgemein 14,60 %
Krankenversicherung Ermäßigt 14,00 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag   2,99 % (bis 31.8.24: 1,99%)
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitsförderung   2,60 %
Pflegeversicherung
*Ab zwei bis fünf Kindern wird der Beitrag bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt
für Kinderlose unter 23 sowie ab dem ersten Kind*   3,40 %
Pflegeversicherung für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres   4,00 %
Insolvenzgeldumlage   0,06 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage) U1 ermäßigt
(50 % Erstattung)
  1,90 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage) U 1 allgemein
(60 % Erstattung)
  2,30 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage) U 1 erhöht
(80 % Erstattung)
  4,40 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage) U 2 (100 % MU bzw. 120 % BV Erstattung)   0,45 %
Fälligkeit der freiwilligen Beiträge 15. des Folgemonats
monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 in Euro 5.775,00
monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 in Euro – besondere* 5.175,00
(* Gilt für alle, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei beschäftigt und privat krankenversichert waren)

 

monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2024 in Euro West Ost
Kranken-/Pflegeversicherung  5.175,00 5.175,00
Rentenversicherung/Arbeitsförderung  7.550,00 7.450,00

Commerzbank AG

IBAN: DE59 5004 0000 0585 5036 00

BIC: COBADEFFXXX

V+R PartnerBank Chattengau/Schwalm Eder

IBAN: DE46 5206 2601 0002 0031 20

BIC: GENODEF1HRV

 Beitragsnachweise/Überweisungen  Bitte geben Sie auf dem Beitragsnachweis und der Überweisung immer Ihre Betriebsnummer an
Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren Zentrale Datenannahmestelle für Betriebskrankenkassen

BITMARCK SERVICE GMBH
Kruppstraße 64
45145 Essen
Tel.: 0800 2486 2725
Fax: 0800 2486 2725 329
E-Mail Datenübermittlung: service-bms@bitmarck.de
Empfänger-Betriebsnummer der Datenannahmestelle: 35382142

Laufende Beiträge sind grundsätzlich am drittletzten banküblichen Arbeitstag eines Monats fällig. Für 2024 gelten folgende Termine:

 

Monat      Abgabe des Beitragsnachweises*                   Fälligkeit der Beiträge
 Januar 25.01.2024 29.01.2024
 Februar 23.02.2024 27.02.2024
 März 22.03.2024 26.03.2024
 April 24.04.2024 26.04.2024
 Mai 24.05.2024 28.05.2024
 Juni 24.06.2024 26.06.2024
 Juli 25.07.2024 29.07.2024
 August 26.08.2024 28.08.2024
 September 24.09.2024 26.09.2024
 Oktober 25.10.2024 29.10.2024
 November 25.11.2024 27.11.2024
 Dezember 19.12.2024 23.12.2024

* Zwei Arbeitstage vor Fälligkeit. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.

Weitere Hinweise:

 

  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
  • Sofern Sie kein eigenes Lohnabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Daten kostenfrei über https://www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal/ übermitteln.
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer “O” Beitragsnachweisung.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen. Bei rückwirkender Wertstellung gilt das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Krankenkasse.
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

 Krankenkassen-Betriebsnummer  469 676 93
Institutionskennzeichen West 105734543 Ost 105792123

Rechtskreis West (€) Ost (€)
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung KV/PV
– jährlich 62.100,00  62.100,00
– monatlich   5.175,50    5.175,50
Versicherungspflichtgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung
– jährlich 69.300,00  69.300,00
– besondere (PKV am 31.12.02 wegen Überscheitens der JAE-Grenze 2002) 62.100,00  62.100,00
Beitragsbemessungsgrenzen
Renten- und Arbeitslosenversicherung RV/AV
– jährlich 90.600,00  89.400,00
– monatlich   7.550,00    7.450,00
Geringfügigkeitsgrenze (mtl.)      538,00       538,00
Geringverdienergrenze (mtl.)
(nur für Auszubildende)
     325,00       325,00
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung
– jährlich 42.420,00  41.580,00
– monatlich   3.535,00    3.465,00
 Stand: 20.12.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.