Arbeitgeber

Sie befinden sich hier:
Arbeitgeberversicherung

Kurz, prägnant und übersichtlich – rufen Sie relevante Zahlen, Bankverbindungen und Beitragssätze sowie Hintergrundwissen rund um die Sozialversicherung und die betriebliche Gesundheitsförderung mit einem Klick auf.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Stand: 1.1.2025

Abrechnung

Beitragssätze

BeitragArt des BeitragsBeitragssatz
KrankenversicherungAllgemein14,60 %
KrankenversicherungErmäßigt14,00 %
KrankenversicherungZusatzbeitrag3,99 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung2,60 %
Pflegeversicherung
Ab zwei bis fünf Kindern wird der Beitrag bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt
für Kinderlose unter 23 sowie ab dem ersten Kind3,60 %
Pflegeversicherungfür Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres4,20 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage)U1 ermäßigt
(50 % Erstattung)
1,73 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage)U 1 allgemein
(60 % Erstattung)
2,10 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage)U 1 erhöht
(80 % Erstattung)
4,00 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte (Umlage)U 2 (100 % MU bzw. 120 % BV Erstattung)0,30 %
Fälligkeit der freiwilligen Beiträge15. des Folgemonats
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 in Euro73.800
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 in Euro**
(** Gilt für alle, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei beschäftigt und privat krankenversichert waren)
66.150
Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2025 in EuroWestOst
Kranken-/Pflegeversicherung5.512,505.512,50
Rentenversicherung/Arbeitsförderung8.050,008.050,00

Bankverbindung

BankIBANBIC
Commerzbank AGDE59 5004 0000 0585 5036 00COBADEFFXXX
V+R PartnerBank Chattengau/Schwalm EderDE46 5206 2601 0002 0031 20GENODEF1HRV
Hypo VereinsbankDE92 7602 0070 0038 4977 07HYVEDEMM460

Betriebsnummer & Institutionskennzeichen

WestOst
Krankenkassen-Betriebsnummer469 676 93
Institutionskennzeichen105734543105792123
BeitragArt des BeitragsBeitragssatz
KrankenversicherungAllgemein14,60 %
KrankenversicherungErmäßigt14,00 %
KrankenversicherungZusatzbeitrag3,99 %

Beitragsnachweis

Beitragsnachweise/Überweisungen Bitte geben Sie auf dem Beitragsnachweis und der Überweisung immer Ihre Betriebsnummer an
Maschinelles Melde- und BeitragsverfahrenZentrale Datenannahmestelle für Betriebskrankenkassen BITMARCK SERVICE GMBH
Kruppstraße 64
45145 Essen
Tel.: 0800 2486 2725
Fax: 0800 2486 2725 329
E-Mail Datenübermittlung: service-bms@bitmarck.de
Empfänger-Betriebsnummer der Datenannahmestelle: 35382142

Fälligkeit

MonatAbgabe des Beitragsnachweises*Fälligkeit der Beiträge
Januar27.01.202529.01.2025
Februar24.02.202526.02.2025
März25.03.202527.03.2025
April24.04.202528.04.2025
Mai23.05.202527.05.2025
Juni24.06.202526.06.2025
Juli25.07.202529.07.2025
August27.08.202527.08.2025
September24.09.202526.09.2025
Oktober27.10.202529.10.2025
November24.11.202526.11.2025
Dezember19.12.202523.12.2025

* Zwei Arbeitstage vor Fälligkeit. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
Weitere Hinweise:

  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
  • Sofern Sie kein eigenes Lohnabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Daten kostenfrei über https://www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal/ übermitteln.
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer “O” Beitragsnachweisung.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen. Bei rückwirkender Wertstellung gilt das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Krankenkasse.
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

Services

Kontakt aufnehmen

Ihr Ansprechpartner

BKK_Arbeitgeberservice

Team Arbeitgeberservice