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Arbeitgeberversicherung

Kurz, prägnant und übersichtlich – rufen Sie relevante Zahlen, Bankverbindungen und Beitragssätze sowie Hintergrundwissen rund um die Sozialversicherung und die betriebliche Gesundheitsförderung mit einem Klick auf.

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Abrechnung

Beitragssätze (Stand 1. Juli 2023)

Beitrag Art des Beitrags Beitragssatz
Krankenversicherung Allgemein 14,60 %
Krankenversicherung Ermäßigt 14,00 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag   1,69 %
Rentenversicherung 18,60 %
Arbeitsförderung   2,60 %
Pflegeversicherung
*Ab zwei bis fünf Kindern wird der Beitrag bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt
für Kinderlose unter 23 sowie ab dem ersten Kind*   3,40 %
Pflegeversicherung für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres   4,00 %
Insolvenzgeldumlage   0,06 %
Umlageversicherung der BKK Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte U1 ermäßigt
(50 % Erstattung)
  2,20 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte U 1 allgemein
(60 % Erstattung)
  2,70 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte U 1 erhöht
(80 % Erstattung)
  5,10 %
Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte U 2 (100 % MU bzw. 120 % BV Erstattung)   0,40 %
Höchstbeitrag für freiwillige Mitglieder in Euro Krankenversicherung
(inkl. Zusatzbeitrag und Krankengeldanspruch)
 812,47
Fälligkeit der freiwilligen Beiträge 15. des Folgemonats
monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 in Euro 5.550,00
monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 in Euro – besondere* 4.987,50
(* Gilt für alle, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei beschäftigt und privat krankenversichert waren)

 

monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2023 in Euro West Ost
Kranken-/Pflegeversicherung  4.987,50 4.987,50
Rentenversicherung/Arbeitsförderung  7.300,00 7.100,00

Bankverbindung

Commerzbank AG

IBAN: DE59 5004 0000 0585 5036 00

BIC: COBADEFFXXX

V+R PartnerBank Chattengau/Schwalm Eder

IBAN: DE46 5206 2601 0002 0031 20

BIC: GENODEF1HRV

Beitragsnachweis

 Beitragsnachweise/Überweisungen  Bitte geben Sie auf dem Beitragsnachweis und der Überweisung immer Ihre Betriebsnummer an
Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren Zentrale Datenannahmestelle für Betriebskrankenkassen

BITMARCK SERVICE GMBH
Kruppstraße 64
45145 Essen
Tel.: 0800 2486 2725
Fax: 0800 2486 2725 329
E-Mail Datenübermittlung: service-bms@bitmarck.de
Empfänger-Betriebsnummer der Datenannahmestelle: 35382142

Fälligkeit

Laufende Beiträge sind grundsätzlich am drittletzten banküblichen Arbeitstag eines Monats fällig. Für 2023 gelten folgende Termine:

 

Monat      Abgabe des Beitragsnachweises*                   Fälligkeit der Beiträge
 Januar 25.01.2023 27.01.2023
 Februar 22.02.2023 24.02.2023
 März 27.03.2023 29.03.2023
 April 24.04.2023 26.04.2023
 Mai 24.05.2023 26.05.2023
 Juni 26.06.2023 28.06.2023
 Juli 25.07.2023 27.07.2023
 August 25.08.2023 29.08.2023
 September 25.09.2023 27.09.2023
 Oktober 25.10.2023 27.10.2023
 November 24.11.2023 28.11.2023
 Dezember 21.12.2023 27.12.2023

* Zwei Arbeitstage vor Fälligkeit. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.

Weitere Hinweise:

 

  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
  • Sofern Sie kein eigenes Lohnabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Daten kostenfrei über sv.net/online (neu ab Sommer 2023: https://www.itsg.de/produkte/sv-meldeportal/) übermitteln.
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer nuller Beitragsnachweisung.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen. Bei rückwirkender Wertstellung gilt das Datum des elektronischen Kontoauszuges des Geldinstituts der Krankenkasse.
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

Betriebsnummer & Institutionskennzeichen

 Krankenkassen-Betriebsnummer  469 676 93
Institutionskennzeichen West 105734543 Ost 105792123

Rechengrößen der Sozialversicherung

Rechtskreis West (€) Ost (€)
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung KV/PV
– jährlich 59.850,00  59.850,00
– monatlich   4.987,50    4.98750
Versicherungspflichtgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung
– jährlich 66.600,00  66.600,00
– besondere (PKV am 31.12.02 wegen Überscheitens der JAE-Grenze 2002) 59.850,00  59.850,00
Beitragsbemessungsgrenzen
Renten- und Arbeitslosenversicherung RV/AV
– jährlich 87.600,00  85.200,00
– monatlich   7.300,00    7.100,00
Geringfügigkeitsgrenze (mtl.)      520,00       520,00
Geringverdienergrenze (mtl.)
(nur für Auszubildende)
     325,00       325,00
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung
– jährlich 40.740,00   39.480,00
– monatlich   3.395,00    3.290,00
 Stand: 21.12.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.