Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

revista

Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz

Mann sitzt in professioneller Zahnarztpraxis

Regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ist auch in Corona–Zeiten wichtig für die Vorbeugung von Mund- und Zahn-erkrankungen – und ist im Fall des Falles bares Geld wert.

Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Versicherte einen gesetzlichen Festzuschuss. Dieser beträgt seit dem 1. Oktober mindestens 60 (vorher 50) Prozent der sogenannten Regelversorgung. Sie deckt die Kosten einer Behandlung, die bei dem vorliegenden Befund als Standardtherapie definiert ist. Die Wahl einer höherwertigen Versorgung ist möglich, erhöht aber den Zuschuss nicht. Kann eine regelmäßige Vorsorge über die vergangenen fünf abgelaufenen Kalenderjahre belegt werden, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Werden die letzten 10 Jahre lückenlos nachgewiesen, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

Werden nur 9 der vergangenen 10 Jahre nachgewiesen, war der Höchstzuschuss bislang nicht erreichbar. Eine neue Ausnahmeregelung bietet den Krankenkassen nun einen Ermessensspielraum: In begründeten Ausnahmefällen ist künftig eine einmalige Unterbrechung folgenlos. Eine Corona-Sonderregel gilt 2020 zudem für Kinder und Jugendliche: Wer aufgrund der Pandemie die Vorsorge im ersten Halbjahr nicht wahrnehmen konnte, verliert nicht automatisch den vollständigen Bonusanspruch.

Corona: Sozialisierung von Kassenvermögen

Um die erwartete Finanzierungs-lücke der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2022 zu schließen, sollen die Kassen einmalig mit ihren Finanzreserven den Gesundheitsfonds stärken. Das ergibt sich aus dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG). Erwartet wird ein Fehlbetrag von mehr als 16 Milliarden Euro. Zur Finanzierung von Mehrkosten und zum Ausgleich geringerer Einnahmen durch die Corona-Krise soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fünf Milliarden Euro mehr als Steuerzuschuss erhalten. Aus den Reserven der einzelnen Krankenkassen sollen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds fließen. Die daraus resultierende Lücke von rund drei Milliarden Euro soll durch eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2021 um 0,2 Beitragssatzpunkte ausgeglichen werden, um Sozialversicherungsbeiträge von maximal 40 Prozent zu garantieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen (diga) auf Rezept

Verzeichnis wächst

Gut ein Jahr nach Beschluss des Digitale-Versorgungs-Gesetzes (DVG) konnten Ärzte die ersten digitalen Gesundheits-Anwendungen (DiGAs) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. In dem vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Verzeichnis sind seit Mitte Oktober die ersten Anbieter von digitalen Gesundheits-Anwendungen aufgelistet. DiGA im Sinne dieses Verzeichnisses sind Produkte, die z. B. dazu bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen oder zu lindern, die bei der Diagnose-Stellung unterstützen und die dabei maßgeblich auf digitaler Technologie beruhen. Es handelt sich um digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko, die unmittelbar Ihnen als Patient zugutekommen.

Das unter https://diga.bfarm.de/ erreichbare Verzeichnis soll fortlaufend ergänzt werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

Keine Ausgabe mehr verpassen? Hier abonnieren.