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Neue Bonusprogramme der BKK W&F

Mann mit einem Bündel Euro-Banknoten

Wie bereits in der vergangenen Ausgabe berichtet, werden sich die Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen zum 1. Januar 2021 verändern.

Grundlage ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Unterteilung der Voraussetzungen in zwei Gruppen: Während die Teilnahme an Leistungen zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten künftig von jeder Krankenkasse – auch einzeln – zu bonieren ist, bleibt es den Krankenkassen frei, weitergehende Boni für die Teilnahme an verhaltensbezogenen Maßnahmen wie der Teilnahme an Gesundheitskursen oder der aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein/Fitnessstudio vorzusehen.

Die BKK W&F hat hiervon Gebrauch gemacht und attraktive Programme für Kinder und Erwachsene aufgelegt. Durch die notwendige Unterscheidung in Pflicht und freiwillige Boni unterteilen sich die Bonusprogramme nun jeweils in zwei Stufen. Lediglich für Neugeborene bleibt es bei einem Programm, in dem aber nun künftig schon der Nachweis von Früherkennungsuntersuchungen oder Schutzimpfungen boniert wird. Bislang musste beides nachgewiesen werden, um einen Bonus zu erhalten.

Sobald die neuen Programme vom Bundesamt für soziale Sicherung genehmigt sind, können Sie die entsprechenden Bonuspässe unter www.bkk-wf.de herunterladen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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