Anpassung des Beitrags für Kinderlose in der Pflegeversicherung ab 2022
Ende Juni 2021 billigte der Bundesrat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Darin enthalten ist auch eine Pflegereform, zu der auch eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose gehört. Um Entlastungen bei Zuzahlungen im Pflegeheim und höhere Löhne für Pflegekräfte zu finanzieren, steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1.1.2022 um 0,1 Prozent auf 0,35 Prozent und damit insgesamt auf 3,4 Prozent an. Für Beitragszahler mit Kindern liegt der Beitrag weiterhin bei 3,05 Prozent. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Sachsen: hier beträgt der Anteil für Arbeitnehmer 2,025 Prozent und für Arbeitgeber 1,025 Prozent).