Veröffentlichung der Vorstandsvergütung 2021
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Verbänden, in denen die BKK W&F Mitglied ist, inklusive Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV:
** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
*** Bei bereits laufenden Verträgen auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich