Worauf man schon vor einem Auslandsurlaub achten sollte
Im Ausland anfallende Arztrechnungen dürfen oft nur zum Teil – aus fast allen Ländern außerhalb Europas gar nicht – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für einen Krankenrücktransport oder Rettungsflug dürfen sogar unabhängig vom Reiseland grundsätzlich nicht übernommen werden. Denn nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, haben Sie Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie die Menschen, die dort leben. Beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus reicht es in der Regel aus, Ihre europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Versichertenkarte) vorzulegen. Dann werden die Kosten über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) von dem ausländischen Arzt mit uns abgerechnet.
In vielen europäischen Ländern gilt mittlerweile die auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte. Spezielle Anspruchsbescheinigungen gibt es für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien. Diese senden wir Ihnen gerne vor Beginn einer Reise zu. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die Besonderheiten in Ihrem Urlaubsland. Immer wieder kommt es allerdings auch in Abkommensstaaten dazu, dass der ausländische Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht annimmt und Ihnen seine Leistung privat in Rechnung stellt. Diese Rechnungen dürfen dann nur in Höhe der eigentlichen Krankenkassenleistung von uns erstattet werden, so dass auch innerhalb Europas nennenswerte Eigenanteile beim Versicherten bleiben. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung im eigenen Namen für alle Auslandsaufenthalte.
Mehr Informationen zum Angebot unseres Kooperationspartners Barmenia finden Sie unter:
www.extra-plus.de.