BGM - 09.08.2023

Klimawandel: Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Die letzten zehn Jahre zählen zu den wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Ausgeprägte Wetterlagen mit extremer Hitze und Trockenheit sowie Starkregen und Überflutungen werden sich laut Klimaforschern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch verstärken. Wie können Unternehmen damit umgehen?

Sonnenschutz und Hitze

Die meisten Anpassungsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiter. Denn die Gestaltung der Arbeitsumgebung und -bedingungen liegt beim Arbeitgeber (§ 3 Arbeitsschutzgesetz), ebenso wie die Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten möglichst frühzeitig, z. B. vor einer akuten Hitzewelle, für mögliche Gesundheitsgefahren sensibilisieren und über präventive Maßnahmen informieren.

Schutz vor Sonne und Hitze

Die Sonneneinstrahlung kann sowohl bei Arbeitsplätzen im Freien als auch in Gebäuden, v. a. hinter großen Glasflächen, sehr intensiv werden. Neben direkten Hitzeleiden wie Schwindel und Kreislaufproblemen bis zum Hitzschlag leidet auch die Konzentrationsfähigkeit, was zu Produktivitätsverringerung, Fehlern und Arbeitsunfällen führen kann.

Die Einschätzung der UV-Exposition und der körperlichen Hitzebelastung am Arbeitsplatz gehört in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Eine ausführliche Handreichung bietet die DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas“. Sonnenexponierte Mitarbeiter sollten regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch den Betriebsarzt erhalten. Hilfreich kann ein Hitzeschutzplan für das Unternehmen sein. Bei den Schutzmaßnahmen haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen Vorrang. Insbesondere ältere, schwangere und vorerkrankte Mitarbeiter – etwa mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen – gilt es zu schützen.

Arbeit im Freien

Für Arbeitsplätze im Freien gibt es detaillierte Vorschriften zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Hierzu können geeignete Kopfbedeckungen, hautabdeckende, luftige Kleidung, Augenschutz oder ein UV-Shirt zählen. Organisatorische Maßnahmen sind z. B. Schattenarbeit, die Aufstellung von Sonnensegeln und -schirmen, verpflichtende Pausen, Arbeitsplanung gegen den Sonnenlauf, früher Arbeitsbeginn bei verlängerten Mittagspausen oder eine intensivere Mitarbeiterrotation. Es empfiehlt sich, einen Plan aufzustellen, ab welchen Temperaturen welche Maßnahmen ergriffen werden. Zudem sollten schwere körperliche Arbeiten auf den frühen Morgen verlegt und zeitlich klar beschränkt werden. Lässt sich auf technisch-organisatorischem Wege kein ausreichender UV-Schutz herstellen, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Sonnenschutzmittel kostenfrei zu stellen.

Arbeit in Gebäuden

Der Einsatz von Beschattungsanlagen, UV-Filterfolien und anderen technischen Maßnahmen gilt für Arbeitsplätze in Gebäuden analog. Hier wird der Sonnenschutz durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) „A3.5 Raumtemperatur“ um den Aspekt Temperatur erweitert. Der Arbeitgeber hat für eine zuträgliche Temperatur im Gebäude zu sorgen oder ggf. durch organisatorische Maßnahmen die Arbeitnehmer vor Hitzefolgen zu schützen – etwa durch andere Arbeits- und Pausenzeiten oder die Verlegung des Arbeitsortes. Wenn dies möglich ist, kommen hierbei auch eine klimagerechte Raumgestaltung durch Verkleinerungen der Glasflächen, bauliche Maßnahmen, hellere und/oder bepflanzte Dachflächen oder Klimatechnik infrage.

Arbeit in Fahrzeugen

In Fahrzeugen können durch Sonneneinstrahlung Temperaturen über 50 Grad Celsius erreicht werden. Daher sind Dienstfahrzeuge und Transporter mit UV-absorbierenden Fahrzeugscheiben und möglichst auch Kühl-/Klimaanlagen auszustatten. Zudem sollte bei hohen Temperaturen der Arbeitstakt gesenkt werden.

Stellung von Getränken

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können zu Konzentrationsproblemen und Gesundheitsschäden wie Hitzschlägen führen. Arbeitgeber sollten daher ihren Beschäftigten an heißen Tagen geeignete Getränke, am besten Wasser, zur Verfügung stellen – auch jenen, die in Fahrzeugen arbeiten. Ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius sind sie laut ASR sogar dazu verpflichtet.

Video: Arbeiten unter der Sonne | Quelle: SVLFG

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Mehr Informationen

Praxistipp

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht zum Thema Klimawandel und Arbeitsschutz Informationen. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet zahlreiche Informationen zum Thema Hitze und Hitzeschutz für Betriebe.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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