Steuerrecht - 22.06.2023

Steuerliche Aspekte des Deutschlandtickets

Das sog. Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 zum Einführungspreis von 49 EUR im monatlich kündbaren digitalen Abonnement. Der Gesetzgeber hat eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessante Nutzungsmöglichkeit des Deutschlandtickets als (ggf. steuerfreies) Jobticket geschaffen.

Steuerfreies Deutschlandticket

Jobtickets sind Strecken- oder Zeitnetzkarten eines Sondertarifes, die Arbeitgeber bei einem Verkehrsunternehmen erwerben, um sie (teil-)entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr weiterzugeben.

Wird das Jobticket vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vergünstigt überlassen, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Es gibt aber Möglichkeiten, das Jobticket für den Arbeitnehmer steuerfrei zu belassen. Auch eine Lohnsteuerpauschalierung durch den Arbeitgeber kommt ggf. in Betracht.

Erklärtes Ziel des Deutschlandtickets ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs allgemein zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen und Bürger finanziell zu entlasten. Ticketinhaber können damit bundesweit auf allen Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, also in Regionalzügen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Reisen im Fernverkehr (z. B. IC-/ICE-Nutzung) und erster Klasse sind generell ausgenommen.

Das Deutschlandticket gilt unabhängig von einem Arbeitsverhältnis. Es kann aber auch von Arbeitgebern als Lohnbestandteil oder Anreiz genutzt werden. Sie sollen sogar ausdrücklich dazu motiviert werden, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen: Zahlen Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises, legen Bund und Länder nochmals 5 Prozent Zuschuss drauf. Das Deutschlandticket/Jobticket kostet dann für den Beschäftigten im Ergebnis nur 34,30 EUR (Ausgabepreis von 49 EUR, abzüglich 25 Prozent Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 12,25 EUR und abzüglich 5 Prozent staatlicher Förderung in Höhe von 2,45 EUR).

Praxistipp

Die zusätzlichen 5 Prozent an staatlicher Förderung soll es (zunächst) nur bis zum 31. Dezember 2024 geben.

Was gilt für laufende Jobticket-Abos?

Laufende Jobtickets mit höheren Kosten als 49 EUR monatlich können grundsätzlich in die neue Variante umgewandelt werden. Diesbezüglich sollten Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber ggf. Kontakt mit den entsprechenden Verkehrsverbünden/ Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls diese nicht von sich aus bereits den Kontakt gesucht haben.

Steuervorteile, Zuschüsse, Geltungsbereich

Neue steuerrechtliche Regelungen speziell für das Deutschlandticket gibt es nicht. Die Kosten für ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Jobticket kann der Unternehmer als Betriebsausgaben geltend machen.

Gemäß § 3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse zum Deutschlandticket/Jobticket oder die zusätzliche verbilligte oder unentgeltliche Bereitstellung des Tickets sind also im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Beispiel

Sachverhalt:

Herr Walter wohnt in Düsseldorf und arbeitet in Köln (erste Tätigkeitsstätte). Der Arbeitgeber bezuschusst zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Fahrten mit der Regionalbahn zwischen Düsseldorf und Köln, sodass Herr Walter im Ergebnis nur 34,30 EUR monatlich aufzubringen hat.

Beurteilung:

Die Arbeitgeberleistungen sind steuerfrei.

Abwandlung 1
Der Arbeitgeber übernimmt die Gesamtkosten für das Jobticket, sodass für Herrn Walter gar kein eigener Aufwand anfällt.
In diesem Fall sind die vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen insgesamt steuerfrei.

Abwandlung 2
Herr Walter fährt täglich mit dem IC bzw. ICE die Strecke zwischen Düsseldorf und Köln, d. h. das Deutschlandticket kommt nicht in Betracht. Zahlt der Arbeitgeber gleichwohl einen Zuschuss oder übernimmt er die Kosten, sind die Arbeitgeberleistungen jedoch auch in diesem Fall wegen der Nutzungsbegrenzung der IC/ICE-Verbindungen auf der Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gem. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.

Steuerliche Aspekte im Überblick

  • Gehaltsumwandlungen sind für die Steuerfreiheit des Jobtickets schädlich!
  • Für die Steuerfreiheit ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer das Ticket tatsächlich für die Fahrt zur Arbeit nutzt oder ob er es z. B. nur am Wochenende für private Zwecke einsetzt.
  • Zu bedenken ist, dass die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer bei dessen Einkommensteuerveranlagung zur Kürzung der für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb anzusetzenden Entfernungspauschale führen. Diese Anrechnung kann verhindert werden, wenn der Arbeitgeber bereit ist, den (eigentlich ja steuerfreien) geldwerten Vorteil nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal mit 25 Prozent zu versteuern.
  • In Gehaltsumwandlungsfällen entfällt die Steuerbefreiung. Die Arbeitgeberleistungen können aber pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Wird anstelle der 15 Prozent- die 25 Prozent-Pauschalierung gewählt, entfällt auch bei dieser Variante die Anrechnung der Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale beim Arbeitnehmer.
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