Tschüss Wartezimmer – hallo Online-Arzt!
Arztgespräche, Privatrezepte und Krankschreibungen per App
Lange Arbeitszeiten, Wochenende, Ansteckungsgefahr, zu krank, um aus dem Haus zu gehen, oder gerade im Ausland? Es gibt viele Situationen, in denen ein ärztlicher Rat wichtig, aber auf die Schnelle nicht möglich ist. Dann stehen die Ärztinnen und Ärzte unseres neuen Kooperationspartners TeleClinic künftig gerne zur Verfügung. Sie beraten auf Basis einer besonderen Zusatzvereinbarung mit der BKK W&F auch nach Praxisschluss zu vielen Themen und Beschwerden.
Vorteile auf einen Blick
Mit TeleClinic bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Arzt per Videochat zu konsultieren:
- kostenfrei für alle unsere Mitglieder und
- deren familienversicherte Angehörige
- direkte Kostenübernahme ohne vorherige Privatleistung
- 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar
- kinderleichte Anmeldung per App oder über den Webbrowser
- keine langen Wartezeiten in überfüllten Wartezimmern
- bequem per Video mit einem Arzt sprechen
- Rezepte und Krankschreibungen online
- erhalten
So einfach geht es
- Besuchen Sie die Seite der Teleclinic oder laden Sie die App der TeleClinic direkt aus dem App-Store für Android und IOS:
- Registrieren Sie sich online und wählen Sie einen Wunschtermin.
- Die Terminbestätigung abwarten.
- Online via Videochat mit einem zugelassenen Vertragsarzt sprechen.
- Behandlungsergebnisse und Dokumente in der App verwalten.
- Feedback geben.
Wichtige Hinweise
- Falls Sie akut Hilfe benötigen oder einen Notfall melden möchten, wenden Sie sich bitte weiterhin direkt per Notruf an den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 oder den örtlichen Bereitschaftsdienst 116117.
- Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist derzeit nur die Ausstellung von Privatrezepten möglich.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können für den Zeitraum von maximal fünf Tagen ausgestellt werden. Sie haben zudem keine Gültigkeit bei einem aktuellen Krankengeldbezug. Am besten klären Arbeitnehmende die Anerkennung der privaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorab schon mit ihrem Arbeitgebenden.
Hintergrund Videosprechstunde
Seit 2017 dürfen Ärzte Videosprechstunden abrechnen, für Psychotherapeuten gilt dies seit 2019. Neben einer Gesprächspauschale bekommen Ärzte dafür Zuschläge. Durch die Corona-Pandemie dürfen Videosprechstunden derzeit unbegrenzt abgerechnet werden, grundsätzlich ist die auf 50 Stunden pro Quartal begrenzt. Die Zusammenarbeit mit der TeleClinic basiert auf einem Vertrag über haus- und fachärztliche telemedizinische Leistungen als besondere Versorgung nach § 140a SGB V.