Digitale Identitäten
Auslaufmodell Gesundheitskarte?
Digitale Lösungen gewinnen auch im Gesundheitswesen zunehmend an Gewicht. Ganz gleich ob, Videosprechstunden, Gesundheitsapps oder elektronische Patientenakte – auch die Nutzung steigt langsamer als vom Gesetzgeber erhofft aber dennoch kontinuierlich. Allerdings fehlt bisher ein einfacher und universeller Zugang. Gesetzliche Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, ihren Versicherten in Kürze eine digitale Identität anzubieten. Doch was ist das eigentlich genau?
In der analogen Gesundheitswelt erhalten Versicherte über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) Zugang zu allen benötigten Leistungen – egal ob es um die Sprechstunde in der Arztpraxis, das Einlösen eines Rezeptes in der Apotheke oder den Physiotherapietermin geht. Für die digitale Gesundheitswelt existieren bisher nur Übergangslösungen, oft nur umständlich einsetzbar sind. Um die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen zu können, müssen Versicherte heute ein Identifizierungsverfahren für ihr Benutzerkonto durchlaufen. Mit diesem sicheren und eindeutig identifizierten Konto erhalten sie Zugriff auf ihre Patientenakte – und bei der BKK W&F auch auf die Online-Geschäftsstelle (OGS) – aber sie können sich damit nicht in einer Arztpraxis ausweisen oder ein Rezept einlösen.
Kurz & Knapp
Bei einer digitalen Identität für das Gesundheitswesen handelt es sich um eine Kombination aus Personalausweis und Gesundheitskarte in digitaler Form. Abgelegt werden soll diese digitale Identität auf dem eigenen Smartphone in einem geschützten Speicherbereich. Damit soll ein Zugangsweg ohne Gesundheitskarte zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden, die Versicherte bei ärztlichen Praxen, Therapeutinnen und Therapeuten oder beim Einlösen von Rezepten in Apotheken ausweisen.
Das ändert sich mit dem Anlegen einer digitalen Identität. Sie soll den einheitlichen Zugang zu verschiedenen Gesundheitsleistungen und Services ermöglichen und damit eine vollwertige Alternative zur Gesundheitskarte darstellen, die man auch in der Arztpraxis oder Apotheke nutzen kann. Krankenkassen sind dabei bereits ab 2024 gesetzlich verpflichtet, digitale Identitäten anzubieten. Für Versicherte bleibt die Nutzung der digitalen Identität aber freiwillig.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll ab 2026 nicht mehr als einziger Versicherungsnachweis in der Praxis zur Anwendung kommen, sondern um die Alternative einer Ausweisung mit digitaler Identität ergänzt werden.
Herausforderung Nutzerfreundlichkeit vs. Datenschutz
Um den Einsatz der digitalen Identität vor Missbrauch zu schützen, ist die gängige 2-Faktor-Authentifizierung vorgesehen. Dazu erfolgte eine Abstimmung der für die Spezifikation zuständigen gematik mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In der veröffentlichten Spezifikation sind vorerst nur zwei Optionen zulässig:
- Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder
- über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.
Möchten Versicherte beispielsweise die E-Rezept-App nutzen, muss er dies über die Online-Aus Für eine PIN identifizieren. Das Problem: „Wenn die Identität je nach Smartphone täglich erneuert werden muss, wird dies die Nutzer-Akzeptanz wesentlich schmälern“, erläutert BKK-Unternehmensentwickler Thorben Weichgrebe. Denn um sich mit ihrer digitalen Identität einzuloggen, müssen Versicherte sich teilweise alle 24 Stunden anmelden – sonst funktioniert eine digitale Identität nicht mehr. Gematik und Krankenkassen sind sich daher einig darüber, dass es leichtere Alternativen braucht, damit Versicherte ihre digitalen Identitäten nutzen werden. Aktuell werden solche Angaben der Gematik zufolge mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Informationstechnik (BSI) abgestimmt. Mögliche Optionen sind ein dauerhafter Login über das Smartphone. Nutzer müssten sich – abhängig vom Handy – nicht mehr alle 24 Stunden oder alle sechs Monate mit einer Karte anmelden. Ein biometrischer Login könnte als Alternative für Passwörter eingesetzt werden, die regelmäßig eingegeben werden müssen. Infrage kommen könnte die Gesichtserkennung, wie man sie beispielsweise von der Smartphone-Entsperrung schon kennt. Versicherte sollten dann selbst ein Sicherheitsrisiko auswählen können.
„Sie entscheiden, ob sie sich für ihre digitale Identität etwa per Gesichtserkennung oder über die Karte mit PIN anmelden“
Klasse Kasse – Bequem online für eine PIN zur Gesundheitskarte identifizieren
Mehr Informationen finden Sie unter bkk-wf.de/gesundheitskarte