Relaunch der Internetfiliale
Weniger Medienbrüche und einfachere Prozesse
Neue Lösungen eröffnen neue Perspektiven: Fast drei Jahre nach dem letzten Relaunch geht im Herbst 2022 die generalüberholte Online-Geschäftsstelle „meine BKK W&F“ als App und Webversion an den Start. Das Ziel: noch schnellere Transaktionen und ein Service, der Medienbrüche reduziert und Prozesse vereinfacht.
Neben bekannten Funktionalitäten rund um die Pflege der eigenen Stammdaten können auch weiterhin Dokumente ausgetauscht werden. Hinzu kommen Prozesse, die eine medienbruchfreie und schnelle Kommunikation sicherstellen und doppelte Erfassungen durch Versicherte und Sachbearbeitung vermeiden. So wird es künftig beispielsweise möglich sein, die Teilnahme an Bonusprogrammen selbständig zu erfassen. Auch eine generell elektronische Abwicklung der Kommunikation mit der BKK W&F wird dann auf Wunsch möglich sein.
Abgerundet wird die neue Online-Geschäftsstelle durch Gesundheitsmodule. Den Anfang machen ein Vorsorgekalender sowie ein Medikationsplan. Diese aus früheren Gesundheitsakten bekannten Funktionen können mit der gesetzlich normierten elektronischen Patientenakte (ePA) verbunden werden und bieten darauf aufbauende Mehrwerte. „Wir denken damit deutlich über die künftigen Anforderung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) hinaus“, erläutert Projektleiter Thorben Weichgrebe.
Go online: Den genauen Starttermin finden Sie rechtzeitig unter www.bkk-wf.de.
Neuregistrierung erforderlich
Um den gestiegenen Anforderungen an das Identitäts- und Zugangsmanagement gerecht zu werden, ist auch für bereits registrierte Nutzerinnern und Nutzer nach dem Start eine Neuregistrierung notwendig. „Eine Übernahme der bestehenden Accounts wäre zwar technisch möglich. Mit Blick auf die vom Gesetzgeber mittlerweile geforderten Rahmenbedingungen – die Versicherte bei der Anlage einer ePA seit dem vergangenen Jahr bereits kennenlernen durften – kommt diese Möglichkeit aber nicht in Betracht“, berichtet Weichgrebe. Das Gute: Versicherte, die bereits für die ePA eine digitale Identität angelegt haben, können diese künftig auch für die neue OnlineGeschäftsstelle nutzen.
Online-Zugangsgesetz (OZG)
Im „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) wurde festgelegt, dass wesentliche Verwaltungsleistungen von Behörden und öffentlichen Verwaltungen auch digital angeboten werden müssen. Ziel ist es, ab dem 1.1.2023 derzeit 575 Verwaltungsleistungen auf einem zentralen Bundesportal beantragen zu können. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird etwa 40 Verwaltungsleistungen beisteuern. Alle müssen einen digitalen Beantragungs- und Genehmigungsweg enthalten.
Aktualisiert am 06.09.2022