Elektronische Patientenakte (ePA)
Neuer Schwung 2022
Die Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) nimmt immer weiter an Fahrt auf. Ein Überblick zu den aktuell häufigsten Fragen.
Wie kann man eine ePA anlegen?
Die ePA wird zusammen mit einer App bereitgestellt. Versicherten der BKK W&F steht dazu die App „Meine BKK W&F ePA“ in den Stores von Google und Apple zur Verfügung. Haben Sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN, setzt die Registrierung eine Überprüfung Ihrer Identität voraus. Hierzu bieten wir verschiedene Identverfahren an, beispielsweise in einer Postfiliale oder per VideoIdent.
Ab wann haben Leistungserbringer Zugriff auf die ePA?
Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte haben keinen direkten Zugriff auf die ePA, sondern dürfen erst nach Einwilligung von Versicherten zugreifen. Die Zugriffsfreigabe ist dabei für jedes Dokument einzeln festlegbar, zum Beispiel für eine bestimmte Untersuchung bei einer Fachärztin oder einem Facharzt..
Was kann in der ePA gespeichert werden?
Aktuell können Arztbefunde, ein Medikationsplan, Blutwerte, der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft sowie U-Hefte für Kinder in der ePA gespeichert werden. Einsehbar sind zudem auf Wunsch auch die Daten der in Anspruch genommenen Leistungen als Leistungsauskunft.
Kann man die ePA auch ohne die App nutzen?
Ja. Versicherte können eine ePA mit einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN auch nur in einer ärztlichen Praxis nutzen. In diesem Fall stellen ausschließlich die Leistungserbringer Daten ein.
Kann man die ePA auch nur über eine Desktop-Version nutzen?
Nein. Ab April 2022 wird es die ePA zwar auch in verschiedenen Desktop-Versionen geben, diese beinhalten aus Sicherheitsgründen aber keinen Registrierungsprozess. Zumindest die Einrichtung der ePA muss daher über die App erfolgen, wenn Sie die ePA selbst befüllen möchten. Darüber hinaus ist die Erfüllung zusätzlicher Sicherheitsanforderungen notwendig.
Enthält die ePA auch zusätzliche Funktionen wie eine Erinnerung an Vorsorgetermine oder einen Medikamenten-Check?
Nein. Der Aufbau einer ePA ist gesetzlich normiert, zusätzliche Anwendungen sind nur sehr bedingt direkt in der ePA realisierbar. Zusätzliche Funktionalitäten wird die BKK W&F daher künftig in der (ab Sommer neuen) Internetfiliale abbilden und über technische Exportfunktionen bequem an die ePA anschließen.
Ich habe noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte und/oder keine PIN. Wie kann ich das ändern?
Auf einer eGK mit NFC-Funktion ist eine sechsstellige Nummer (CAN) unter dem schwarzen Balken der Deutschland-Farben aufgedruckt. Ist diese auf Ihrer Gesundheitskarte noch nicht enthalten, senden Sie uns bitte ein aktuelles Lichtbild. Unmittelbar danach erhalten Sie automatisch eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
Hier gelangen Sie zu unserem Lichtbildservice: https://www.bkk-lichtbildservice.de/bkk-2-upload/login.do
Für die Nutzung der eGK zur Freigabe einer ePA oder anderer sensibler elektronischer Anwendungen ist die Eingabe einer PIN erforderlich. Diese erhalten Versicherte derzeit nur nach einer vorherigen sicheren Identifikation. Dies kann in unseren Geschäftsstellen oder mittels “POSTIDENT Zustellung” der Deutschen Post AG erfolgen. Halten Sie dafür Ihre eGK und Ihren Personalausweis bereit. Nach erfolgreicher Identifikation erhalten Sie von uns automatisch Ihre PIN postalisch zugestellt.
Sie haben weitere Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen: www.bkk-wf.de/gesundheit-verstehen/elektronische-patientenakte-epa
Für Fragen steht Ihnen ein Chatbot zur Verfügung. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage, können Sie im Anschluss zwischen einem Live-Chat und dem Rückruf durch unseren VersichertenHelpdesk wählen.