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Einführung des E-Rezepts stockt weiter

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Ziel Mitte 2023 bleibt bestehen

Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist im Herbst die einzige Pilotregion in Deutschland aus der Einführung des E-Rezepts ausgestiegen. Die für die bundesweite Umsetzung zuständige gematik bedauerte diese Entscheidung, hält an einer flächendeckenden Einführung Mitte 2023 aber weiterhin fest.

Grund für den Rückzug sind datenschutzrechtliche Bedenken. Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch möglichen, komfortablen VideoIdent-Verfahren gibt es momentan nur die Möglichkeit einer Vor-Ort-Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse oder mittels PostIdent.

Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E-Rezept durch Vorlage der eGK in der Apotheke einzulösen: (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte stellen dabei das E-Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, das Patienten ausgehändigt wird, die die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen. Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E-Rezepte vom Fachdienst abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese von der gematik spezifizierte Umsetzung eine sicherheitstechnische Schwäche, da nicht ausreichend verhindert werden kann, dass Apotheken Rezepte einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre Zustimmung verweigert.


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