Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

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Neu: die eAU für Arbeitgeber

Businessman using a computer to document management concept, onl

So funktioniert die digitale Krankschreibung

Seit Jahresbeginn 2023 ist der „gelbe Schein“ auch offiziell Vergangenheit, denn nun haben auch Arbeitgeber Zugriff auf die bereits im vergangenen Jahr für Versicherte eingeführte elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU). Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit aber dennoch weiterhin bei ihrem Arbeitgeber melden. Ein Überblick.

Wer arbeitsunfähig ist, dem stellen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Diese Meldung wird bereits seit einigen Monaten elektronisch (eAU) an gesetzliche Krankenkassen wie die BKK W&F übermittelt – Versicherte erhalten aber trotzdem bis auf Weiteres noch einen Ausdruck in Papierform.

Nathalie Lamlé aus dem Team Geldleistungen der BKK W&F erläutert: „Auch wenn dieser Ausdruck dem alten gelben Schein sehr ähnlich sieht, ist er für die eigenen Unterlagen bestimmt. Bitte senden Sie diese Ausdrucke daher nicht an uns“. Nur falls eine Praxis im Einzelfall aus technischen Gründen (noch) nicht digital übermitteln kann, werden noch Papier-Vordrucke genutzt, die auch über unsere App „meine BKK W&F OGS“ einfach und bequem hochgeladen werden können.

Neu: elektronischer Abruf durch Arbeitgeber

Eine weitere Neuerung betrifft die Meldung an den eigenen Arbeitgeber: „Bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer sind seit 1.1.2023 nicht mehr verpflichtet, selbst eine ärztliche Bescheinigung an ihren Arbeitgeber weiterzuleiten“, erklärt Lamlé. Der Grund: Arbeitgeber greifen nun über Entgelt- oder Zeiterfassungsprogramme digital auf die eAUs zu. Arbeitgeber, die kein Programm haben, können dafür auch die Ausfüllhilfe sv.net nutzen. Gemeldet wird dabei der Name, der Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung, ein Zeichen für Erst- oder Folgemeldung und Angaben zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen.

“Nur weil der Arbeitgeber eine eAU abrufen kann, bekommt er auch bei diesem neuen Verfahren keine Auskunft über vorliegende Diagnosen. Diese persönlichen und hochsensiblen Gesundheitsinformationen verbleiben im Bestand der Krankenkasse, da können sich unsere Versicherten voll und ganz auf uns verlassen.”

Nathalie Lamle
Nathalie Lamlé, Team Geldleistungen

Aus der Bringschuld der Erkrankten wird damit eine Holschuld der Arbeitgeber, dies gilt allerdings lediglich für die Bescheinigung, denn der Arbeitnehmer hat noch immer unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit und dessen voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Versicherten: es kann nun nicht mehr zu einer verspäteten Meldung und dadurch zu einem möglichen Krankengeldverlust oder Schwierigkeiten bei der Lohnfortzahlung kommen. Das sei ein wichtiger Meilenstein, versichert Lamlé: „Das neue Verfahren wird, wenn es sich eingespielt hat, den gesamten Prozess schneller und einfacher machen.“

Wichtig: für privatversicherte Beschäftigte ist derzeit keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen. Die Beschäftigten haben die Krankmeldung weiterhin in Papierform selbst vorzulegen. Dies gilt auch für Arbeitssuchende und Mini-Jobber sowie für die Bescheinigung über die Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld).

Gut zu wissen

Ist man länger krank, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wer bis Donnerstag krankgeschrieben ist, muss spätestens am Freitag die Krankschreibung ärztlich verlängern lassen. Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag ausgestellt wurde, genügt es am Montag die Arztpraxis wieder aufzusuchen, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Wer am Wochenende normalerweise arbeiten muss, sollte aber darauf achten, auch dann krankgeschrieben zu sein.

Klasse Kasse

Diagnosen auf Krankmeldungen werden in Form eines Codes vermerkt, des sogenannten ICD-Diagnoseschlüssels. Mithilfe unserer Diagnoseauskunft können Sie den Code ganz einfach entschlüsseln: bkk-wf.de/diagnoseauskunft.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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