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Das bringt das neue Digital-Gesetz (DigiG)

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Mehr Tempo bei E-Rezept und Patientenakte

„Die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege hat ein herausragendes Potential für eine effizientere, hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung“ – genauso beginnt der bisher bekannte Gesetzentwurf der Bundesregierung zum geplanten Digital-Gesetz (DigiG). Am 30. August 2023 im Kabinett verabschiedet, beginnt nun der Weg im Gesetzgebungsverfahren.

Das Ziel ist ambitioniert: schon zum 1.1.2024 soll mehr Tempo in die Etablierung des E-Rezepts kommen und die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 zum Standard werden, um den Behandlungsalltag zu vereinfachen und Kosten durch Doppeluntersuchungen zu reduzieren.

Das sind die zentralen Inhalte des DigiG:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Über die Möglichkeiten des Widerspruchs informieren die Krankenkassen ihre Versicherten, wenn das Gesetz auch tatsächlich so beschlossen wird. Damit ist derzeit noch in diesem Jahr und damit mehr als ein Jahr vor einer tatsächlichen Bereitstellung einer ePA zu rechnen. Es besteht also keine Eile. Ein Widerspruch soll zudem auch nach Bereitstellung der ePA ab 2025 möglich sein und zu deren Löschung führen.
  • Mit der ePA erhalten nutzende Versicherte eine vollständige, digitale Medikationsübersicht, den sogenannten elektronischen Medikationsplan (EMP). In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt. Apotheken erhalten demnach die Pflicht, den Plan zu aktualisieren – immer vorausgesetzt, dass der oder die Versicherte nicht aktiv widersprochen haben.
  • Das E-Rezept wird weiterentwickelt und ab 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und die Nutzung für die Versicherten per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App vereinfacht.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung auf digitale Medizinprodukte einer höheren Risikoklasse werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse wie das Telemonitoring nutzbar werden.
  • Weiterentwicklung von Videosprechstunden und Telekonsilien Telemedizin soll ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. Insbesondere Videosprechstunden sollen noch umfassender eingesetzt und leichter genutzt werden können.
  • Digitale Weiterentwicklung von strukturierten Behandlungsprogrammen Als neues Angebot soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strukturierte Behandlungsprogramme für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ I und Typ II mit digitalisierten Versorgungsprozessen einführen
  • Ein Digitalbeirat, der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll bei allen Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.

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