Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

revista

Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: Heere Ziele und ein weiterer Griff in die falsche Kasse

Geld Medikamente und Stethoskop


Seine Lösung: allein für das Bereitstellen von Personal und Betten, sollen Kliniken künftig rund 60 Prozent ihrer Vergütung als Vorhaltepauschalen erhalten. Heute bekommen die Krankenhäuser pro Behandlungsfall einen pauschalen Betrag, diese sollen künftig nur noch 40 Prozent ausmachen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie in höchstens 30 Minuten per Auto erreichbar sein sollen. Für die übrigen Leistungsgruppen soll die Fahrzeit maximal 40 Minuten betragen. Wie dies genau gewährleistet werden soll, bleibt unklar. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes kritisierte in einem ersten Statement nach Bekanntwerden der Pläne, vor allem den geplanten Alleingang des Ministers.


Leichtfertiger Umgang mit Beitragsgeldern

Nicht nur Tarifsteigerungen sollen künftig von den Gesetzlichen Krankenkassen refinanziert werden, für Fusionen und Umwandlungen von Kliniken in Arztzentren soll es zudem ab 2026 einen sogenannten „Transformationsfonds“ geben – 50 Milliarden auf zehn Jahre verteilt und hälftig von Krankenkassen und Bundesländern finanziert.

Dagegen schlagen die Betriebskrankenkassen Alarm: „Damit würden die Versicherten erneut Opfer einer verfassungswidrigen Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zur Finanzierung originärer Staatsaufgaben. Die Sozialkassen sollen Betriebskosten finanzieren und nicht die Defizite von Infrastrukturreformen ausgleichen. Spätestens die Gerichte müssen dies stoppen“, mahnt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.


Dringender Korrekturbedarf

„Ist der Ruf erst ruiniert, regierts sichs völlig ungeniert“, so Knieps weiter zum Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Maribel Soto Sobrino-Bahri ergänzt „Es reicht nicht aus, mit einer Krankenhausreform Qualität und Verfügbarkeit der Krankenhausversorgung langfristig zu verbessern. Eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung muss gewährleistet sein – darauf müssen sich Mitglieder und Arbeitgeber verlassen können“. Knieps weiter: „Es ist an der Zeit, sich ehrlich zu machen: Die Verschiebung der Mittelzuteilung aus dem Transformationsfonds in das Jahr 2026 ist nichts anderes als eine wahlkampftaktische Entscheidung, mit der die Bürgerinnen und Bürger im Ungewissen gelassen werden sollen. Das ist unredlich und wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht über die Bundestagswahl im nächsten Jahr retten.“ Die erhofften Einsparungen bleiben in ihrer Höhe wohl eher Wunschdenken.

Neben der Finanzierung ist Lauterbach auch die aus seiner Sicht mangelnde Transparenz über die Qualität der in den einzelnen Krankenhäusern erbrachten Leistungen ein Dorn im Auge. Hier setzt ein weiteres Vorhaben mit dem Krankenhaustransparenzgesetz an. Es soll die Basis der geplanten Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden. Patientinnen und Patienten sollen soll vorab erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.


Dazu sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) konkrete Angaben zu Leistungen zu Leistungsgruppen, Standorten bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflege- und ärztlichen Personal zu liefern. Das InEK wiederum soll verpflichtet werden, diese Daten an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu übermitteln. Das IQTIG soll diese Daten zu guter Letzt zusammen mit den bei ihm vorhandenen Qualitätsdaten anreichern und an das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung weiterleiten.

Verwirrung und Unsicherheit stiftet hier die Ankündigung, 50 Mrd. Euro aus Bundes- und Landesmitteln für die überfällige Transformation der Krankenhauslandschaft bereitzustellen und die „Bundesmittel“ aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu speisen. Knieps abschließend: „Erneut zeichnet sich ab, dass die Beitragszahlenden Opfer eines verfassungswidrigen Missbrauchs werden.

Maribel Soto Sobrino Bahri

Wichtig zu wissen: beide Gesetze sind noch nicht in Kraft. Während der Vermittlungsausschuss des Bundesrats Ende Februar aber den Weg für das Transparenzgesetz freigemacht hat, hat das Versorgungsverbesserungsgesetz noch einen längeren Weg im Gesetzgebungsverfahren vor sich. Experten gehen davon aus, dass es sich frühestens ab dem Jahr 2027 auf die Krankenhausstruktur wirken kann.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

Keine Ausgabe mehr verpassen? Hier abonnieren.