Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Spender-Diskriminierung?

Blood donor at donation.

Blut ist Blut

Ein halber Liter Blut kann im Notfall Leben retten, ob bei Operationen, Verkehrsunfällen, Immunkrankheiten, Geburtskomplikationen oder bei der Krebstherapie.

Fast jeder dritte Mensch in Deutschland ist mindestens einmal im Leben auf eine Blutspende angewiesen. Doch die Zahl der Blutspenden ist rückläufig, das belegen aktuelle Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch wenn jedes Jahr 50.000 Liter Blut fehlen, gibt es Personengruppen, die von der Spende diskriminierend ausgeschlossen werden.

So werden Personen, die durch eine Blut- oder Plasmaspende selbst gefährdet werden würden, zum Eigenschutz von der Spende ausgenommen. Darunter zählen zum Beispiel Menschen, die unter Diabetes leiden und mit Insulin behandelt werden oder Personen mit schweren Herz- und Gefäß-Erkrankungen, bösartigen Tumorerkrankungen, Erkrankungen des Zentralnervensystems, Störungen des Immunsystems oder des Stoffwechsels, bestimmte Blutgerinnungsstörungen oder chronische Krankheiten der Nieren, Lunge oder des Verdauungssystems. Auch Frauen dürfen während Schwangerschaft und Stillzeit nicht spenden. Diese und weitere Ausschlussgründe dienen dem Schutz des Spenders.

Auch Personen mit Infektionskrankheiten wie HIV, Syphilis, Malaria oder der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit können ihre Krankheiten auf Spendenempfängerinnen und Spendenempfänger übertragen. Daher sind diese Personengruppen ebenfalls von der Spende ausgeschlossen – dies gilt auch für Menschen mit Drogenkonsum.

Risiko sexuelle Orientierung

In der so genannten Hämotherapie-Richtlinie werden die Ausschluss- und Rückstellungsgründe dargestellt, so soll vermieden werden, dass das Blut mögliche Empfänger mit Infektionskrankheiten infiziert. Jede Blutspende wird zwar im Vorfeld auf Infektionskrankheiten untersucht, jedoch können „frische“ Infektionen im Blut erst nach einem gewissen Zeitfenster nachgewiesen werden.

Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), werden in der Richtlinie für vier Monate von einer sofortigen Spende zurückgestellt, wenn sie in den vorausgegangenen vier Monaten einen neuen oder mehr als einen Sexualpartner hatten. Auch wenn die Richtlinie die Rückstellung im Jahr 2021 von vorher zwölf auf nun vier Monate verkürzt hat, so gilt dies explizit für MSM. Eine Spende von MSM ist nur möglich, wenn sie vier Monate vorher monogam gewesen sind. Heterosexuelle Menschen hingegen werden erst bei „häufig wechselnden“ Sexualkontakten in den vergangenen vier Monaten von einer sofortigen Spende zurückgestellt. In dem Fall bedeutet es, wer mit mindestens drei Personen innerhalb von vier Monaten Intimkontakte hatte, wird von einer sofortigen Spende ausgeschlossen.

Bluttropfen Spende
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Ausblick: Ampel auf GrĂĽn?

Die Ampel kĂĽndigte im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 ein Gesetz an, dass die Diskriminierung von MSM bei Blutspenden abschaffen wird. Doch wann die Reform durchgefĂĽhrt wird, ist noch nicht einschätzbar. In unserem Nachbarland Ă–sterreich wurde sie jĂĽngst mit einer neuen Blutspendenverordnung entfernt. Hier gilt seit September die „drei mal drei Regel“: Wer mehr als drei Sexualkontakte innerhalb der vergangenen drei Monate hatte, wird fĂĽr drei Monate der sofortigen Blutspende zurĂĽckgestellt. Hierbei wird nicht mehr nach Geschlecht oder sexuellen Orientierung unterschieden.  

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