39. und 40. Satzungsnachtrag genehmigt
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den 39. Nachtrag zur Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN vom 7. Dezember 2021 am 18. März 2022 unter Maßgaben gemäß § 195 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V in Verbindung mit § 90 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs IV genehmigt. Bestandteil des Nachtrags ist eine Ausweitung des Mehrleistungsbudgets Medizinische Vorsorge sowie die Neuaufnahme von Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz. Auch der 40. Nachtrag zur Anpassung des Mehrleistungsbudgets Schwangerschaft an neue rechtliche Rahmenbedingungen wurde mittlerweile genehmigt. Die vollständige Satzung finden Sie unter bkk-wf.de/downloads.