Die nächste Ausgabe erscheint am 01.01.2025.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Selbstständig oder Einkünfte aus Vermietung?

Steuerfreiheit für Corona-Sonderzahlung verlängert

Steuerbescheid 2019 einreichen

Für Einkünfte aus Arbeitseinkommen durch eine selbständige Tätigkeit oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vorläufig festgesetzt. Wird ein Einkommensteuerbescheid aber nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs eingereicht, ist rückwirkend der Höchstbeitrag anzusetzen.


Aktuell bedeutet dies: Die Beiträge für das Jahr 2019 werden daher erst mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids 2019 endgültig festgesetzt. Wenn Versicherten dieser Bescheid zwischenzeitlich vorliegt und die BKK W&F diesen noch nicht erhalten hat, reichen Sie ihn bitte zeitnah ein. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass zu viele Beiträge entrichtet wurden, werden diese erstattet. Nur wenn zu geringe Beiträge entrichtet wurden, wird eine Nachzahlung des Differenzbetrags fällig.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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