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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Sozialwahlen 2023 bei der BKK W&F

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Selbstverwaltung – eine deutsche Erfolgsgeschichte

Alle sechs Jahre werden die Versichertenparlamente bei Sozialversicherungsträgern wie der BKK W&F neu gewählt. Diese Sozialwahlen von jeher ein tragender Bestandteil der Selbstverwaltung – denn Sozialversicherungen verwalten sich organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat. 2023 war es wieder soweit.

Im Rahmen der Sozialwahlen wurde die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung neu gewählt. Konkret gewählt werden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung und die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wahltag war der 31. Mai 2023. Hört man im Vorfeld dieser Wahlen wenig von diesem Ereignis, kündigt sich in der Regel eine „Wahl ohne Wahlhandlung an“: denn gibt es genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten wie es zu vergebende Mandate gibt oder wird nur eine Liste eingereicht, kommt es wie bei der BKK W&F zu einer Friedenswahl.

Hier wurde für die Wählergruppe der Versicherten sowie die der Arbeitgeber je eine Vorschlagsliste eingereicht und zugelassen. Da sich auf diesen Listen auch nicht mehr Bewerbungen abgegeben wurden als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen waren, fand keine aktive Wahlhandlung der Versicherten (durch Stimmabgabe) ab. Alle Bewerberinnen und Bewerber gelten daher seit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 als gewählt.

Verwaltungsrat und Aufgaben

Dem Verwaltungsrat der BKK W&F gehören in der laufenden Wahlperiode 2023 bis 2029 folgende Versicherten- und Arbeitgebervertreter an:

Alternierende Vorsitzende: Joy Killinger, Wolfgang Hübel

Arbeitgebervertreter: Joy Killinger, Petra Schulz, Axel Bindewalt, Robert Hammer, Fiona Wemhoff

Versichertenvertreter: Wolfgang Hübel, Heike Diehl, Dirk Holtmann, Helge Weindel, Dieter Rau

Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen unter anderem darin

  • den Vorstand zu wählen und zu überwachen
  • die Satzung zu beschließen
  • den Haushaltsplan zu prüfen und abzunehmen

Er hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Unter anderem besitzt er das Recht, alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prüfen. Für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen ist Vorständin Maribel Soto Sobrino-Bahri verantwortlich.

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Der neue Verwaltungsrat von links nach rechts: Robert Hammer, Heike Diehl, Axel Bindewalt, Joy Killinger, Petra Schulz, Fiona Wemhoff, Helge Weindel, Wolfgang Hübel, Dirk Holtmann, Dieter Rau und die neue Vorständin Maribel Soto Sobrino-Bahri.

Tipp

Einen Bericht über die konstituierende Sitzung am 31. August 2023 in Kassel gibt es unter https://www.bkk-wf.de/aktuelles/neuer-verwaltungsrat-fuer-die-bkk-wf/.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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