Aus Minijob wird Midijob

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Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Dies hat einen Einfluss auf bisherige Minijobs, dadurch wird die Verdienstgrenze von bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Aus diesem Grund werden Minijobs nun ab Oktober faktisch zu Midijobs, denn die bisherigen Midijobs beginnen ab einem Bruttoverdienst in Höhe von 451 Euro. Der Midijob hat den Vorteil, dass Beschäftigte über ihren Arbeitgeber dadurch krankenversichert sind.

Damit Personen durch die Anhebung des Mindestlohns in ihrem Midijob nicht ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, gibt es eine Übergangsfrist. Bis zum 31.12.2023 sind alle Personen die zwischen 451 Euro und 520 Euro brutto verdienen auch weiterhin krankenversichert. So haben Arbeitgeber genügend Zeit um den Bruttoverdienst anzupassen oder die Beschäftigten ihre Arbeitszeit.

Wer nicht weiterhin krankenversichert sein möchte und den Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung hat oder studentisch krankenversichert sein kann, hat ab dem 1. Oktober die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Damit die Befreiung rückwirkend ab dem 1.Oktober 2022 wirksam werden kann, muss sie bis spätestens 31.Dezember 2022 beantragt worden sein.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Befreiung dann ab dem Beginn des Kalendermonats, der auf den Antragsmonat folgt.

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