Die BKK W&F erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,39 Prozent, eine Veränderung im Jahr 2021 ist nicht geplant.
Die BKK W&F erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,39 Prozent, eine Veränderung im Jahr 2021 ist nicht geplant.
Lohn/Gehalt oder gesetzliche Rente
0,1 Prozent mehr oder weniger stehen bei einem Gehalt oder einer gesetzlichen Rente von 3.000 Euro monatlich durch die 50%-ige Beteiligung des Arbeitgebers für einen Unterschiedsbetrag von 1,50 Euro. Größer als 2,42 Euro wird dieser Unterschied auch bei höherem Gehalt oder einer Rente durch die Beitragsbemessungsgrenze (2021: 4837,50 Euro) nicht.
Einkommen & Versorgungsbezüge
Tragen Sie den Zusatzbeitrag vollständig selbst, beispielsweise als Selbständiger oder als Bezieher eines Versorgungsbezugs, wirken sich 0,1 Prozent mehr oder weniger bei einem Einkommen/Bezug von 3.000 Euro mit 3 Euro monatlich aus.
Ja, seit 2019 trägt der Arbeitgeber die Hälfte des zuvor allein vom Mitglied zu tragenden Zusatzbeitrags. Dies gilt auch für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für einige Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitragssatz der eigenen Krankenkasse, sondern der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Dies betrifft Versicherte, deren Beiträge von Dritten getragen werden, beispielsweise Bezieher von Arbeitslosengeld II. Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I hat die Höhe des Zusatzbeitrags keine Bedeutung. Die Agentur für Arbeit übernimmt hier den Beitrag unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Mehr Information dazu finden Sie in der Rubrik SONSTIGE PFLICHTVERSICHERTE.
Die Beiträge von Studenten werden auf Basis des BaföG-Bedarfssatzes und eines um 30 Prozent vergünstigten allgemeinen Beitragssatzes ermittelt. Große Beitragsunterschiede sind daher nicht möglich.
Ja. Es werden alle Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung angesetzt. Hierzu gehört auch der Zusatzbeitrag.
Wer durch einen Wechsel weniger für die Krankenversicherung zahlt, muss zudem einen höheren Bruttolohn versteuern. Das frisst einen kleinen Teil der erhofften Ersparnis wieder auf. Ein Vergleich der Leistungen lohnt sich daher mehr denn je.
Nein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder nicht zu Nachteilen für finanzschwächere Krankenkassen führt, gibt es einen vollständigen Einkommensausgleich. Auch der Zusatzbeitragssatz der BKK W&F basiert daher nicht auf dem Einkommen ihrer Mitglieder, sondern auf dem durchschnittlichen Einkommen aller Krankenkassen. Über diesen Weg zu viel eingesammelte Einnahmen werden automatisch an Krankenkassen mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau weitergeleitet.
Ja. Nicht jede Krankenkasse schöpft den gesetzlich möglichen Spielraum für zusätzliche Leistungen ohne Hintertüren aus. Spitzenpositionen in unabhängigen Leistungsvergleichen bestätigen dies regelmäßig. Die zusätzlichen Leistungen bleiben auch 2021 erhalten.