Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) wird die Nutzung des aktuell noch in einer Testphase befindliche E-Rezept für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verpflichtend. Es löst das bisherige rosafarbene Papierrezept ab und bietet künftig verschiedene Wege der Einlösung.
Ihre Arztpraxis stellt das E-Rezept in Form eines Rezeptcodes aus, dieser Code wird dann an Ihre persönliche E-Rezept-App gesendet. In der gewünschten lokalen Apotheke zeigen Sie den Code in Ihrer App vor, die Apotheke scannt diesen ab und Sie erhalten Ihr Arzneimittel.
Mit dieser App können Sie das Rezept außerdem direkt an eine lokale- oder Onlineapotheke elektronisch übermitteln, die ausgewählte Apotheke kann dann direkt die Verfügbarkeit des Arzneimittels überprüfen und dieses ggf. bestellen. Die Apotheke kann Sie dann anschließend darüber informieren, ab wann das Arzneimittel vor Ort verfügbar oder versandbereit ist. Sie können sich das Arzneimittel auch reservieren lassen, indem Sie das E-Rezept der gewünschten Apotheke verbindlich zuweisen.
Technische Voraussetzungen
Der Arzt stellt das E-Rezept in Form eines Rezeptcodes aus, diesen Code können Sie als Papierausdruck erhalten. In der gewünschten Apotheke zeigen Sie den Papierausdruck vor. Der Apotheker scannt den Code und Sie erhalten das gewünschte Medikament.
Auf einer eGK mit NFC-Funktion ist eine 6-stellige Nummer (CAN) unter dem schwarzen Balken der Deutschland-Farben aufgedruckt. Auf Ihrer Gesundheitskarte ist diese noch nicht enthalten? Senden Sie uns ein aktuelles Lichtbild und Sie erhalten automatisch eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
Für die Nutzung des E-Rezepts und vieler weiterer künftiger Anwendungen ist eine vorherige sichere Identifikation erforderlich. Dazu stehen derzeit folgende Verfahren zur Verfügung:
Halten Sie bei allen Verfahren dafür bitte Ihre eGK und Ihren Personalausweis bereit. Nach erfolgreicher Identifikation erhalten Sie von uns im Nachgang automatisch eine PIN über die Deutsche Post.
Hintergrund: gematik
Entwickler der App ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik). Sie hat die gesetzliche Aufgabe, eine sektorübergreifende Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) zu etablieren. Während die gematik bei der elektronischen Gesundheitkarte (eGK) und der elektronischen Patientenakte (ePA) ausschließlich Standards für die Krankenkassen setzt, tritt sie beim E-Rezept auch als Entwickler einer für alle Gesetzlich Versicherten identischen App auf. Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie unter www.gematik.de.