Sonstige freiwillig Versicherte

Sonstige freiwillig Versicherte

MaรŸgeblich ist zunรคchst der bundeseinheitliche ermรครŸigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) in Hรถhe von 14,0 Prozent. Fรผr Rentner und Personen mit Anspruch auf Krankengeld betrรคgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fรคllen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Hรถhe von 1,99 Prozent (2024).

Beispiel Krankenversicherung bei Mindestbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld 2024: 1.178,33 Euro x Gesamtbeitragssatz in Hรถhe von 15,99 Prozent = 188,42 Euro

Fรผr die Pflegeversicherung gilt seit dem 1.7.2023 ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Fรผr Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Davon ausgenommen sind alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Beispiele:

Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung mit einem Kind oder unter dem 23. Lebensjahr: 1.178,33 Euro x 3,40 Prozent = 40,06 Euro

Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 1.178,33 Euro x 4,0 Prozent = 47,13 Euro

Bitte beachten Sie, dass durch eine gesetzliche Neuerung seit 1.7.2023 auch weitere Kinder unter 25 bei der Berechnung der Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Jedes weitere Kind unter 25 fรผhrt zu einer Reduzierung des Beitragssatz um 0,25 Prozent (maximal bis zum 5. Kind = 2,4 Prozent).

Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen mรถglich, so z.B. nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung oder der Krankenversicherung der Studenten.

Freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeber sind fรผr die Abfรผhrung ihrer Beitrรคge an die Krankenkasse selbst verantwortlich. Fรคllig sind die Beitrรคge am 15. des Folgemonats, z.B. fรผr den Monat Januar 2024 der 15. Februar 2024. Sofern Sie uns eine Einzugsermรคchtigung erteilen, werden wir die fรคlligen Beitrรคge immer monatlich zum Fรคlligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Bankweges die Abbuchung etwa 1 Arbeitstag vor dem 15. von uns vorgenommen wird. Falls Sie Ihre Beitrรคge selbst รผberweisen mรถchten, sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie die รœberweisung so rechtzeitig tรคtigen, dass die Beitrรคge am 15. auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Unsere Bankverbindungen finden Sie im Arbeitgeberbereich.

Beitragspflichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierzu gehรถren auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist. Sofern keine hรถheren Einnahmen vorliegen, werden 2024 Beitrรคge aus 1.178,33 Euro berechnet. Fรผr die Einkรผnfte aus Arbeitseinkommen aus einer selbststรคndigen Tรคtigkeit und/oder die Einkรผnfte aus Vermietung und Verpachtung werden die Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung dabei vorlรคufig festgesetzt. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt 2024 ein maximaler Betrag in Hรถhe von 5.175,50 Euro. Senden Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung entsprechende Einkommensnachweise zu (insbesondere den letzten Einkommensteuerbescheid).