Sonstige freiwillig Versicherte

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Sonstige freiwillig Versicherte

Häufig gestellte Fragen

Maßgeblich ist der bundeseinheitliche ermäßigte Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld in Höhe von Prozent. Für Rentner und Personen mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,60 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F (seit 2025: 3,99 Prozent).

Als Einnahme werden 2026 mindestens 1.318,33 Euro und maximal 5.812,50 Euro angesetzt.

Beispiel für das Jahr 2026:

Krankenversicherung bei Mindestbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld: 1.318,33 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von (+3,99=) 17,99 Prozent = 237,17 Euro

Für die Pflegeversicherung gilt seit 2025 ein Beitragssatz von voraussichtlich 3,60 Prozent. Für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind, kommt ein Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten hinzu. Davon ausgenommen sind alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Beispiele für das Jahr 2026:

Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung mit einem Kind oder unter dem 23. Lebensjahr: 1.318,33 Euro x 3,60 Prozent = 47,46 Euro

Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 1.318,33 Euro x 4,2 Prozent = 55,38 Euro

Jedes weitere Kind unter 25 führt zu einer Reduzierung des Beitragssatz um 0,25 Prozent (maximal bis zum 5. Kind).

Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen möglich, so z.B. nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung oder der Krankenversicherung der Studenten.

Freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeber sind für die Abführung ihrer Beiträge an die Krankenkasse selbst verantwortlich. Fällig sind die Beiträge am 15. des Folgemonats, z.B. für den Monat Januar 2026 der 15. Februar 2026. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, werden wir die fälligen Beiträge immer monatlich zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Bankweges die Abbuchung etwa 1 Arbeitstag vor dem 15. von uns vorgenommen wird. Falls Sie Ihre Beiträge selbst überweisen möchten, sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie die Überweisung so rechtzeitig tätigen, dass die Beiträge am 15. auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Unsere Bankverbindungen finden Sie im Arbeitgeberbereich.

Beitragspflichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierzu gehören auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist. Sofern keine höheren Einnahmen vorliegen, werden 2026 Beiträge aus 1.318,33 Euro berechnet. Für die Einkünfte aus Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und/oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dabei vorläufig festgesetzt. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt 2026 ein maximaler Betrag in Höhe von 5.812,50 Euro. Senden Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung entsprechende Einkommensnachweise zu (insbesondere den letzten Einkommensteuerbescheid).

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