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Sonstige freiwillig Versicherte

Fragen & Antworten

Maßgeblich ist zunächst der bundeseinheitliche ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) in Höhe von 14,0 Prozent. Für Rentner und Personen mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent.
Beispiel Krankenversicherung bei Mindestbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld 2023: 1.131,67 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,69 Prozent = 177,56 Euro

Neben der Kranken- sind auch zur Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen. Der Beitragssatz  beträgt hier 3,05 Prozent. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent (für gesetzlich Versicherte über 22 Jahre, die keine Kinder haben. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II sind vom Zuschlag ausgenommen, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie verwaiste Eltern.
Beispiel: Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft: 1.131,67 Euro x 3,05 Prozent = 34,52 Euro
Beispiel: Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 1.131,67 Euro x 3,40 Prozent = 38,48 Euro

Freiwillige Versicherungen sind aufgrund von verschiedensten Konstellationen möglich, so z.B. nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung oder der Krankenversicherung der Studenten.
Freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeber sind für die Abführung ihrer Beiträge an die Krankenkasse selbst verantwortlich. Fällig sind die Beiträge am 15. des Folgemonats, z.B. für den Monat Januar 2023 der 15. Februar 2023. Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, werden wir die fälligen Beiträge immer monatlich zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Bankweges die Abbuchung ca. 1 Arbeitstag vor dem 15. von uns vorgenommen wird. Falls Sie Ihre Beiträge selbst überweisen möchten, sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie die Überweisung so rechtzeitig tätigen, dass die Beiträge am 15. auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Unsere Bankverbindungen finden Sie im Arbeitgeberbereich.
Beitragspflichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Hierzu gehören auch Einnahmen des Ehepartners, wenn dieser nicht gesetzlich versichert ist. Sofern keine höheren Einnahmen vorliegen, werden 2023 Beiträge aus 1.131,67 Euro berechnet. Für die Einkünfte aus Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und/oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dabei vorläufig festgesetzt. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt 2023 ein maximaler Betrag in Höhe von 4.987,50 Euro. Senden Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung entsprechende Einkommensnachweise zu (insbesondere den letzten Einkommensteuerbescheid).

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