Sonstige freiwillig Versicherte

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?
Maßgeblich ist zunächst der bundeseinheitliche ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) in Höhe von 14,0 Prozent. Für Rentner und Personen mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent.
Beispiel Krankenversicherung bei Mindestbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld 2023: 1.131,67 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,69 Prozent = 177,56 Euro
Welchen Beitrag zahle ich zur Pflegeversicherung?
Für die Pflegeversicherung gilt seit dem 1.7.2023 ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Davon ausgenommen sind alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
Beispiele:
Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung mit einem Kind oder unter dem 23. Lebensjahr: 1.131,67 Euro x 3,40 Prozent = 38,48 Euro
Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 1.131,67 Euro x 4,0 Prozent = 45,27 Euro
Bitte beachten Sie, dass durch eine gesetzliche Neuerung seit 1.7.2023 auch weitere Kinder unter 25 bei der Berechnung der Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Jedes weitere Kind unter 25 führt zu einer Reduzierung des Beitragssatz um 0,25 Prozent (maximal bis zum 5. Kind; 2,4 Prozent).