Maßgeblich ist zunächst der bundeseinheitliche ermäßigte Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) in Höhe von 14,0 Prozent. Für Rentner und Personen mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent.
Beispiel Krankenversicherung bei Mindestbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld 2023: 1.131,67 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,69 Prozent = 177,56 Euro
Neben der Kranken- sind auch zur Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen. Der Beitragssatz beträgt hier 3,05 Prozent. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent (für gesetzlich Versicherte über 22 Jahre, die keine Kinder haben. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II sind vom Zuschlag ausgenommen, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie verwaiste Eltern.
Beispiel: Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft: 1.131,67 Euro x 3,05 Prozent = 34,52 Euro
Beispiel: Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 1.131,67 Euro x 3,40 Prozent = 38,48 Euro