Familienversicherung

Wer kann kostenfrei versichert werden?
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und bis zu bestimmten Altersgrenzen auch Kinder sind ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie
- nicht selbst versichert sind
- sich gewöhnlich im Inland aufhalten und
- deren Gesamteinkommen 485 Euro im Monat nicht überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro monatlich.
Wie lange können Kinder kostenfrei mitversichert werden?
Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw.
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr (ohne Arbeitsentgelt) ableisten, evtl. verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Gibt es Besonderheiten für bestimmte Personengruppen?
Mein Ehegatte ist bei einer anderen Krankenkasse versichert. Kann ich meine Kinder bei Ihnen versichern?
Was zählt zum Einkommen?
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem folgende Einnahmen:
- einer Beschäftigung – inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld,
- einer selbstständigen Tätigkeit,
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen,
- Renten – auch Hinterbliebenenrenten – und
- steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen.
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen dagegen nicht dazu.
Muss ich in der Familienversicherung auf Leistungen verzichten?
Warum bekomme ich jedes Jahr einen Familienfragebogen, wenn Angehörige mitversichert sind?
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherungsstatus von kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen jährlich zu prüfen. Nur wenn entsprechende Nachweise vollständig vorliegen, erhalten die Krankenkassen Gelder für deren Versorgung aus dem Gesundheitsfonds.
Im Umkehrschluss wird jede Versicherungszeit, für die kein zurück gegebener Fragebogen vorliegt wird von der Aufsichtsbehörde gestrichen. So gehen wertvolle Beitragsgelder verloren.
Daher sind auch wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Erhalten Sie einen entsprechenden Fragebogen, senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt wieder zurück.