Ehegatten und eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem folgende Einnahmen:
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen dagegen nicht dazu.
Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung
Auch wenn Ihr Ehegatte Mitglied einer anderen Krankenkasse sein sollte, so können Ihre Kinder bei uns versichert werden. Ausnahme: Ist bei verheirateten Paaren das Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich versichert und seine Einnahmen liegen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze, dürfen wir die Kinder nicht familienversichern.
Auch mitversicherte Angehörige erhalten dann alle medizinischen Leistungen der BKK W&F. Wir stellen dazu eigene Gesundheitskarten aus, mit der Angehörige zum Arzt gehen und sich behandeln lassen können.
Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss bereits während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, die in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern leben und Adoptivkinder sowie Adoptionspflegekinder, wenn sie mit der Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden sollen und mit dem Mitglied bereits in häuslicher Gemeinschaft leben.