Familienversicherung
Häufig gestellte Fragen
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und bis zu bestimmten Altersgrenzen auch Kinder sind ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn sie
- nicht selbst versichert sind
- sich gewöhnlich im Inland aufhalten und
- deren Gesamteinkommen 505 Euro (2024) im Monat nicht überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro (2024) monatlich.
Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw.
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr (ohne Arbeitsentgelt) ableisten, evtl. verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss bereits während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder, die in dauerhafter häuslicher Gemeinschaft mit den Pflegeeltern leben und Adoptivkinder sowie Adoptionspflegekinder, wenn sie mit der Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden sollen und mit dem Mitglied bereits in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auch wenn Ihr Ehegatte Mitglied einer anderen Krankenkasse sein sollte, so können Ihre Kinder bei uns versichert werden. Ausnahme: Ist bei verheirateten Paaren das Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich versichert und seine Einnahmen liegen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze, dürfen wir die Kinder nicht familienversichern.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem folgende Einnahmen:
- einer Beschäftigung – inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld,
- einer selbstständigen Tätigkeit,
- Vermietung und Verpachtung,
- Kapitalvermögen,
- Renten – auch Hinterbliebenenrenten – und
- steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen.
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten zählen dagegen nicht dazu.
Auch mitversicherte Angehörige erhalten dann alle medizinischen Leistungen der BKK W&F. Wir stellen dazu eigene Gesundheitskarten aus, mit der Angehörige zum Arzt gehen und sich behandeln lassen können.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherungsstatus von kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen jährlich zu prüfen. Nur wenn entsprechende Nachweise vollständig vorliegen, erhalten die Krankenkassen Gelder für deren Versorgung aus dem Gesundheitsfonds.
Im Umkehrschluss wird jede Versicherungszeit, für die kein zurück gegebener Fragebogen vorliegt wird von der Aufsichtsbehörde gestrichen. So gehen wertvolle Beitragsgelder verloren.
Daher sind auch wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Erhalten Sie einen entsprechenden Fragebogen, senden Sie uns diesen bitte ausgefüllt wieder zurück.