Spätestens eine Woche, nachdem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, sollte die Krankmeldung der BKK W&F vorliegen. Denn sind Sie länger krank und müssen Krankengeld beziehen, ist es wichtig, dass Sie diese Frist eingehalten haben. Nur so können Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld geltend machen.