Spätestens eine Woche, nachdem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, sollte eine papiergebundene Krankmeldung der BKK W&F vorliegen.
Nur so können Sie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten einen vollständigen Anspruch auf Krankengeld geltend machen.
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Seit Oktober 2021 soll diese Meldung möglichst elektronisch (eAU) und direkt an die BKK W&F übermittelt werden.
Krankenkassen sollen seit Oktober 2021 nach einem Arztbesuch ihrer Versicherten idealerweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung erhalten. In einer Übergangszeit können Praxen ohne Anbindung an die dafür notwendige Telematikinfrastruktur allerdings auch noch Papierbescheinigung en ausstellen, die dann weiterhin wie bisher durch Versicherte unmittelbar an die Krankenkasse weiterzuleiten ist.
Zusätzlich erhalten Versicherte auch bei Ausstellung einer eAU für die Krankenkasse zwei ausgedruckte Ausfertigungen. Eine ist zur schnellstmöglichen Weitergabe an Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur gedacht, die zweite für die eigenen Unterlagen.
Im Krankenhaus
Befinden Sie sich stationär in einem Krankenhaus, stellt die Einrichtung eine „Liegebescheinigung“ für Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur aus.
Wenn Sie nach der Entlassung noch nicht wieder arbeiten können und das Krankenhaus keine eAU erstellen kann, gehen Sie bitte am ersten Werktag nach Ihrer Entlassung in eine Arztpraxis. Diese erstellt dann die eAU einschließlich der Ausfertigungen für Ihren Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen Arbeitgeber eine elektronische Anfrage an die BKK W&F senden können, um eine Bestätigung der Krankmeldung zu erhalten. Ihm wird dabei ausschließlich der Beginn und die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit elektronisch zurückgemeldet.
Spätestens eine Woche, nachdem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, sollte eine papiergebundene Krankmeldung der BKK W&F vorliegen.
Nur so können Sie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten einen vollständigen Anspruch auf Krankengeld geltend machen.
Ist man länger krank, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wer bis Mittwoch krankgeschrieben ist, muss spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt. Beim zweiten Mal kann der Arzt nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag gilt, genügt es, am Montag den Arzt wieder aufzusuchen, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Wer am Wochenende normalerweise arbeitet, sollte aber darauf achten, auch dann krankgeschrieben zu sein.
Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK W&F bei mehr als geringfügig Beschäftigten den Verdienstausfall durch Zahlung des so genannten Krankengeldes, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Ihr Arzt hat Ihre Diagnose auf der Krankmeldung für die Krankenkasse in Form eines Codes, des sogenannten ICD-Diagnoseschlüssels, vermerkt. Mithilfe unserer Diagnoseauskunft können Sie ganz einfach den Code entschlüsseln.