Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Diese Meldung wird elektronisch (eAU) und direkt an die BKK W&F übermittelt.
Ist man länger krank, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wer bis Mittwoch krankgeschrieben ist, muss spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt. Beim zweiten Mal kann der Arzt nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag gilt, genügt es, am Montag den Arzt wieder aufzusuchen, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Wer am Wochenende normalerweise arbeitet, sollte aber darauf achten, auch dann krankgeschrieben zu sein.