Spätestens eine Woche, nachdem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, sollte eine papiergebundene Krankmeldung der BKK W&F vorliegen.
Nur so können Sie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten einen vollständigen Anspruch auf Krankengeld geltend machen.
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Seit Oktober 2021 soll diese Meldung möglichst elektronisch (eAU) und direkt an die BKK W&F übermittelt werden.
Spätestens eine Woche, nachdem Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, sollte eine papiergebundene Krankmeldung der BKK W&F vorliegen.
Nur so können Sie bei längeren Arbeitsunfähigkeiten einen vollständigen Anspruch auf Krankengeld geltend machen.
Ist man länger krank, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wer bis Mittwoch krankgeschrieben ist, muss spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt. Beim zweiten Mal kann der Arzt nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag gilt, genügt es, am Montag den Arzt wieder aufzusuchen, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Wer am Wochenende normalerweise arbeitet, sollte aber darauf achten, auch dann krankgeschrieben zu sein.
Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK W&F bei mehr als geringfügig Beschäftigten den Verdienstausfall durch Zahlung des so genannten Krankengeldes, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.