Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das Coronavirus und die Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz, insbesondere vereinfachende Regelungen bei bestimmten Leistungen.
Die BKK W&F ist selbstverständlich weiterhin für Sie da. Auch unsere Standorte sind unter Anwendung der 3G-Regel für den persönlichen Kundenverkehr geöffnet.
+++ 28.03.2022: Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld nun doch bis zum 30.09.2022 verlängert +++
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld beträgt bis zum 31.12.2022 pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende wurde der Anspruch pro Kind von 30 auf 60 Tage verdoppelt. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage. Kurzfristig bis zum 30.09.2022 verlängert wurde die erweiterte gesetzliche Regelung für Fälle, in denen ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde,.
+++ 21.03.2022: Krankschreibung per Telefon bis zum 31.05. verlängert +++
Verlängert bis 31. Mai 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Stand:21.04.2022
Telefonische Krankschreibung bis zum 31. Mai 2022 verlängert
Ärzte dürfen telefonische Krankschreibungen vornehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik handelt. In diesem Fall kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (oder Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes) für bis zu eine Woche ausgestellt werden.
Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann durch erneute telefonische Rücksprache einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden und gilt aktuell bis zum 31. Mai 2022.
Können begonnene oder während der Zeit der Kontaktbegrenzungen beginnende Präventionskurse aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, können sie zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Wenn die Möglichkeit besteht, kann ein begonnener oder während der Kontaktbegrenzungen beginnender Kurs auch unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) durchgeführt werden. Sofern ein Kurs unter Nutzung von IKT begonnen wurde, kann er auch nach Auslaufen von Kontaktbegrenzungen in dieser Form zu Ende geführt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den begonnenen Kurs in Präsenz zu Ende zu führen; dies ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Auch hybride Formen sind bis zur Beendigung des Kurses zulässig. Damit soll ein Zugang für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gewährleistet werden.
Der wirksamste Schutz vor einer eigenen, schwerwiegenden oder gar tödlich verlaufenden Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, ist die Corona-Impfung. Zudem hilft jede Impfung dabei, das Coronavirus in der Ausbreitung einzudämmen und trägt so zum Schutz der gesamten Bevölkerung bei.
Mittlerweile stehen genügend Impfstoffe zur Verfügung, die Impfung selbst erfolgt mittlerweile hauptsächlich direkt bei niedergelassenen Ärzten. Darüber hinaus gibt es immer wieder kurzfristige Angebote ohne Anmeldung:
Auch für bereits Geimpfte eine Auffrischung des Impfschutzes in den kommenden Wochen sinnvoll. Die Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfehlen dabei mittlerweile allen Personen ab 18 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung, prioritär insbesondere für folgende Personen:
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll ab dem 6. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen. Nur nach einer Impfung mit Johnson und Johnson empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits ab 4 Wochen nach der Grundimmunisierung.
Mehr Informationen:
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde seit Beginn der Pandemie mehrfach ausgeweitet:
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bkk-wf.de/leistungen/krankengeld-erkrankung-kind/
Alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome können sich derzeit (März 2022) einmal wöchentlich kostenfrei testen lassen.
Mehr Informationen gibt es unter https://www.zusammengegencorona.de/testen
Allgemeine Informationen: Bundesministerium für Gesundheit und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Häufig gestellte Fragen: Robert-Koch-Institut
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung von COVID19 in Deutschland: Robert-Koch-Institut
Reise- und Sicherheitshinweise: Auswärtiges Amt