Ein Unfall liegt vor, wenn Personen durch ein “zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis” verletzt werden.
Dazu zählen beispielsweise
- Unfälle im häuslichen Bereich
- Stürze bei Schnee und Glätte
- Verkehrsunfälle
- Sportunfälle
- Verletzungen durch Tiere
Auch wenn die BKK W&F grundsätzlich auch hier erster Ansprechpartner für die Übernahme der verschiedensten Behandlungen ist: Für uns ist es von großer Bedeutung, Leistungen auf Basis eines so genannten Fremdverschuldens zu identifizieren. Warum dies der Fall ist, erfahren Sie in diesem Themen-Special.