Risikostrukturausgleich (RSA)

Credit card in close up

Jede Krankenkasse hat eine andere Struktur von Versicherten im Hinblick auf das durchschnittliche Einkommen oder den Krankheitszustand. Diese Unterschiede werden durch einen Risikostrukturausgleich (RSA) unter allen Krankenkassen so weit wie möglich ausgeglichen.

So werden bei der Verteilung der finanziellen Mittel die Zu- und Abschläge nach Alter, Geschlecht und die Krankheitszustand ihrer Versicherten berücksichtigt. Denn Krankenkassen ziehen zwar Beiträge bei Arbeitgebern oder auch direkt bei Versicherten ein, sie überwiesen diese aber taggleich an eine staatliche Einrichtung – den Gesundheitsfonds (angesiedelt beim Bundesamt für soziale Sicherung in Bonn) – und erhalten stattdessen sogenannte Zuweisungen. Auch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse basiert daher beispielsweise nicht auf der Finanzkraft der eigenen Versicherten, sondern auf der aller Gesetzlich Versicherten. Ãœber diesen Weg zu viel eingesammelte Beträge werden an Krankenkassen mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft verteilt.

Liegen die Ausgaben für bestimmte Versicherte über 100.000 Euro, gibt es zusätzliche Mittel aus einem Risikopool. Weitere Mittel werden über Vorsorgepauschalen und Zuschläge bereit gestellt, die regionale Kostenunterschiede ausgleichen sollen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/risikostrukturausgleich.html