Zuzahlungen sind eine Form der finanziellen Selbstbeteiligung an den Kosten für Gesundheitsleistungen. Diese Beteiligung, auch Eigenanteil genannt, soll dafür sorgen, dass die Versicherten bewusst mit der Beanspruchung von Leistungen umgehen.
Bereich | Zuzahlungen | Grenzen / Ausnahmen |
Arznei- und Verbandmittel | 10 % der Kosten | mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Fahrkosten* | pro Fahrt 10 % der Kosten | mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung | begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe | 10 % der kalendertäglichen Kosten | mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Heilmittel | 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung | – |
Hilfsmittel | 10 % für jedes Mittel | mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 EUR pro Monat |
Krankenhausbehandlung | 10 EUR pro Kalendertag | maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
Stationäre Vorsorge | 10 EUR pro Kalendertag | – |
Medizinische Rehabilitation | 10 EUR pro Kalendertag | bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr unter Anrechnung der Zuzahlung für Krankenhausbehandlung |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter | 10 EUR pro Kalendertag | – |
Soziotherapie | 10 % der kalendertäglichen Kosten | mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; nicht mehr als die tatsächlichen Kosten |
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Ausnahme Fahrkosten). Die Summe aller jährlichen Zuzahlungen wird durch die individuelle Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt.
Für chronisch Kranke gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent (Chronikerregelung).
Neben den gesetzlichen Zuzahlungen haben Versicherte zudem für bestimmte Leistungen finanzielle Eigenanteile zu leisten. Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie oder bestimmte Hilfsmittel.
Eigenanteil für Zuzahlungen berechnen
Die Berechnung ist nicht rechtsverbindlich.