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Zuzahlungen

Zuzahlungen sind eine Form der finanziellen Selbstbeteiligung an den Kosten für Gesundheitsleistungen. Diese Beteiligung, auch Eigenanteil genannt, soll dafür sorgen, dass die Versicherten bewusst mit der Beanspruchung von Leistungen umgehen.

BereichZuzahlungenGrenzen / Ausnahmen
Arznei- und Verbandmittel10 % der Kostenmindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR;
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Fahrkosten*pro Fahrt 10 % der Kostenmindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR;
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnungbegrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe10 % der kalendertäglichen Kostenmindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR;
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Heilmittel10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung-
Hilfsmittel10 % für jedes Mittelmindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR;
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 EUR pro Monat
Krankenhausbehandlung10 EUR pro Kalendertagmaximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge10 EUR pro Kalendertag-
Medizinische Rehabilitation10 EUR pro Kalendertagbei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr unter Anrechnung der Zuzahlung für Krankenhausbehandlung
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter10 EUR pro Kalendertag-
Soziotherapie10 % der kalendertäglichen Kostenmindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR;
nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Ausnahme Fahrkosten). Die Summe aller jährlichen Zuzahlungen wird durch die individuelle Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt.

Für chronisch Kranke gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent (Chronikerregelung).

Neben den gesetzlichen Zuzahlungen haben Versicherte zudem für bestimmte Leistungen finanzielle Eigenanteile zu leisten. Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie oder bestimmte Hilfsmittel.

Eigenanteil für Zuzahlungen berechnen

Die Berechnung ist nicht rechtsverbindlich.

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