Eine ambulante Vorsorge (umgangssprachlich “Kur”) dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Dort erhalten Sie die Kurbehandlungen in einem örtlichen Gesundheits- oder Kurzentrum. Während einer ambulanten Maßnahme gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb wird es in der Regel erforderlich sein, dass Sie Ihren Urlaub dafür einsetzen.
Ambulante Vorsorge
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Über Ablauf und Voraussetzungen beraten wir Sie gerne individuell.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Anwendungen sowie Arznei- und Verbandmittel.
Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten zahlt die BKK W&F darüber hinaus als Mehrleistung einen täglichen Zuschuss in Höhe von 13 Euro (chronisch kranke Kinder: 25 Euro). Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahre 10 Prozent zu den Kosten der therapeutischen Anwendungen sowie 10 Euro je Verordnung. Auch für die Arznei- und Verbandmittel ist eine Zuzahlung vorgesehen.
Die zunächst beim Kieferorthopäden fällige Eigenbeteiligung von 20 Prozent (bzw. 10 Prozent ab dem zweiten Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von uns erstattet.
Dies gilt auch, wenn die Behandlung bei einer anderen Krankenkasse begonnen wurde und eine Mitgliedschaft in der BKK W&F nur beim Abschluss der Behandlung besteht.