Anthroposophische Medizin

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Als besondere Therapierichtung anerkannt

Der Begriff der anthroposophischen Medizin setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern „anthropos“, der Mensch, und „sophia“, die Weisheit. Seit 1976 ist die anthroposophische Medizin im Arzneimittelgesetz als „besondere Therapierichtung“ und seit 1989 als medizinische Richtung im Sozialgesetzbuch verankert und anerkannt.

Die anthroposophische Medizin ist eine Erweiterung der naturwissenschaftlichen Medizin. Sie schließt deren diagnostische und therapeutische Verfahren prinzipiell mit ein und bringt sie bei allen Krankheitsprozessen, in denen dies erforderlich ist, in vollem Umfang zur Anwendung. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, im Einzelfall zu beurteilen, welche physischen, funktionellen, psychosozialen und biografischen Aspekte in Diagnostik und Therapie zu berücksichtigen sind.

Die Anwendung anthroposophischer Therapieverfahren (oft durch Heilmittel wie Heileurythmie, Kunsttherapie und rhythmische Massagen) ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungen sinnvoll, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potenziell noch vorhandenen Selbstordnungs- bzw. Selbstheilungskräften zu erwarten ist.

Häufig gestellte Fragen

  • Sie suchen einen teilnehmenden Vertragsarzt. Vereinbaren Sie dort einen Termin und unterzeichnen Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
  • Unten haben wir eine Vertragsarztsuche für Sie zur Verfügung gestellt.

  • Erstbehandlung (mind. 60 Minuten, alle zwei Jahre)
  • Folgebehandlung (mind. 30 Minuten, max. 2x jährlich)
  • Beratung (mind. 7 Minuten, max. 4x pro Quartal)

Heilmittel der Anthroposophischen Medizin können einmalig pro Jahr für 1 Therapiezyklus mit maximal 8 Einheiten je Versicherten verordnet werden:

  • Anthroposophische Kunsttherapie (pro Jahr 1 Verordnung mit max. 8 Einheiten)
  • Heileurythmie / Bewegungstherapie (pro Jahr 1 Verordnung mit max. 8 Einheiten)
  • Rhythmische Massage nach Dr. med. Ita Wegman (pro Jahr 1 Verordnung mit max. 8 Einheiten)

Die Verordnung erfolgt durch einen teilnehmenden Vertragsarzt. Eine Kombination der Therapiezyklen ist nicht möglich.

Diese Mehrleistung basiert nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung auf einem neuen Vertrag mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland, dem die BKK W&F zum 1.1.2025 beigetreten ist.

  • Die ärztlichen Leistungen werden direkt zwischen der behandelnden Praxis und uns abgerechnet.
  • Sie zahlen für die Therapie lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Verordnung sowie 10 % der Kosten direkt bei Ihrem Therapeuten. Den Rest übernimmt Ihre BKK W&F.
  • Anthroposophische Arzneimittel sind nur im Rahmen der Arzneimittelrichtlinien auf einem Kassenrezept verordnungsfähig.
Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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