Als besondere Therapierichtung anerkannt
Der Begriff der anthroposophischen Medizin setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern „anthropos“, der Mensch, und „sophia“, die Weisheit. Seit 1976 ist die anthroposophische Medizin im Arzneimittelgesetz als „besondere Therapierichtung“ und seit 1989 als medizinische Richtung im Sozialgesetzbuch verankert und anerkannt.
Die anthroposophische Medizin ist eine Erweiterung der naturwissenschaftlichen Medizin. Sie schließt deren diagnostische und therapeutische Verfahren prinzipiell mit ein und bringt sie bei allen Krankheitsprozessen, in denen dies erforderlich ist, in vollem Umfang zur Anwendung. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, im Einzelfall zu beurteilen, welche physischen, funktionellen, psychosozialen und biografischen Aspekte in Diagnostik und Therapie zu berücksichtigen sind.
Die Anwendung anthroposophischer Therapieverfahren (oft durch Heilmittel wie Heileurythmie, Kunsttherapie und rhythmische Massagen) ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungen sinnvoll, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potenziell noch vorhandenen Selbstordnungs- bzw. Selbstheilungskräften zu erwarten ist.