Arzneimittel allgemein

Arzneimittel

Informationen zu rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten

Wird ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ärztlich verordnet, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten abzüglich einer preisabhängigen Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro. Ausnahme: Der Preis für ein Medikament liegt 30% oder mehr unterhalb des Festbetrages.

Was versteht man unter Festbeträgen?

Mehrkosten für Versicherte entstehen, wenn der so genannte Festbetrag überschritten wird. Denn die Kostenübernahme von Arzneimitteln ist auf gesetzlich festgelegte Beträge begrenzt. Diese so genannten Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen.

Alle Krankenkassen zahlen daher nicht automatisch jeden Preis, sondern maximal den gesetzlich festgelegten Festbetrag: Diese werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt und in regelmäßigen Abständen neu festgelegt, so dass deren Eigenanteile ständig variieren. Verordnet ein Arzt ein über dem Festbetrag liegendes Arzneimittel, fällt zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung der Differenzbetrag als Eigenanteil an. 

Warum bekommt man manchmal das Medikament eines anderen Herstellers?

Einsparpotentiale für Krankenkassen und Versicherte bieten Arzneimittelrabattverträge mit bestimmten Pharmaherstellern. In diesen Verträgen verpflichten Krankenkassen sich, für Versicherte vorrangig Medikamente bestimmter Hersteller abzunehmen und erhalten hierfür einen Preisnachlass. Für Versicherte bedeutet dies, dass ihre Arzneimittel nicht mehr von allen auf dem Markt vertretenen Anbietern, sondern von bestimmten Partner-Herstellern stammen. Eine frei zugängliche Datenbank mit unverbindlichen Auskünften zu allen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter https://www.arzneikompass.de/.

Bei der BKK W&F sind über derartige Verträge durchweg zuverlässige und namhafte Firmen gebunden, die sich durch jahrelange Erfahrung in der Pharmabranche auszeichnen. Diese Mittel enthalten immer die gleichen Wirkstoffe wie Ihr bisheriges Arzneimittel und sind genauso qualitativ hochwertig. Zwar können Farbe, Form und Verpackung abweichen, Wirksamkeit und Sicherheit hingegen nicht.

Wann werden rezeptfreie Medikamente übernommen?

Rezeptfreie Arzneimittel sind in der Regel selbst zu bezahlen. Hierunter fallen beispielsweise Arzneimittel gegen Bagatellerkrankungen wie Erkältungen und grippale Infekte oder Abführmittel.

Die Kosten ärztlich verordneter, rezeptfreier aber apothekenpflichtiger Arzneimittel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen nur dann,  

  • wenn das Medikament für Kinder unter zwölf Jahren bestimmt ist oder für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen benötigt wird;
  • wenn das Medikament bei schweren Erkrankungen zum Therapiestandard der jeweiligen Therapierichtung gehört. In diesem Fall kann der Arzt für bestimmte Indikationen auch entsprechende Arzneimittel verordnen. Der Arzt entscheidet dabei im Rahmen seiner Therapie über die Verordnung dieser Arzneimittel. Versicherte sollten hierüber daher immer zuerst mit dem behandelnden Arzt sprechen. 

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