Unter dem Sammelbegriff alternative Arzneimittel versteht man nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie (Arzneipflanzen oder deren Teile) und Anthroposophie.
Arzneimittel der alternativen Medizin
Häufig gestellte Fragen
Der Zuschuss beträgt bis zu 130 Euro pro Kalenderjahr, ohne prozentuale Begrenzung.
Erstattungsfähige Arzneimittel sind
- vorab ärztlich verordnet,
- in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und
- nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.
Die Erstattungsunterlagen müssen zudem bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.
Zur Prüfung der Kostenerstattung ist ein Nachweis der ärztlichen Verordnung erforderlich. Einen Ausdruck dieses E-Rezeptes erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.
Wir haben keine Einsicht auf gespeicherte Daten wie z.B. E-Rezepte in Ihrer Versichertenkarte.