Arzneimittel der alternativen Medizin

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Arzneimittel

Unter dem Sammelbegriff alternative Arzneimittel versteht man nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie (Arzneipflanzen oder deren Teile) und Anthroposophie.

Häufig gestellte Fragen

Der Zuschuss beträgt bis zu 130 Euro pro Kalenderjahr, ohne prozentuale Begrenzung.

Erstattungsfähige Arzneimittel sind

  • vorab ärztlich verordnet,
  • in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und
  • nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.

Die Erstattungsunterlagen müssen zudem bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.

Zur Prüfung der Kostenerstattung ist ein Nachweis der ärztlichen Verordnung erforderlich. Einen Ausdruck dieses E-Rezeptes erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.

Wir haben keine Einsicht auf gespeicherte Daten wie z.B. E-Rezepte in Ihrer Versichertenkarte.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.