Teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17, auch gleichzeitig zum Bonus II.
Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 10 Euro je Voraussetzung für sogenannte Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen:
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis ärztlich zu bestätigen.
Teilnehmen können Versicherte unter 18, auch gleichzeitig zum Bonus II.
Weisen Versicherte mindestens drei der folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 nach, besteht Anspruch auf einen pauschalen Geldbonus in Höhe von 30 Euro für sogenannte Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention:
Da die Voraussetzungen 6 bis 9 Statusmerkmale abbilden, sind diese gemeinsam mit mindestens einer verhaltensabhängigen Voraussetzung aus 1 bis 5 nachzuweisen.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer (z.B. Arzt) zu bestätigen, Eigenbestätigungen reichen nicht aus.
Der Bonusnachweis muss darüber hinaus bis zum 31. März 2022 bei uns eingehen.
Die Teilnahme am Bonusprogramm unserer Krankenkasse ist zudem an eine ungekündigte Mitgliedschaft des Hauptversicherten geknüpft. Versicherte, deren Leistungsansprüche ruhen, können nicht am Bonusprogramm teilnehmen.