An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren.
Bonus für Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennnung und Schutzimpfungen (Bonus I)
Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen:
- Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen:
U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
- Nachweis von Schutzimpfungen:
Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung.
Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
- Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
Einmal je Kalenderhalbjahr.
Bonus für Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention (Bonus II)
Weisen Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2022 nach, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen der verhaltensbedingten Prävention:
- Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse.
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
- Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm.
- Aktives Mitglied in einem Sportverein.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer (z.B. Arzt) zu bestätigen, Eigenbestätigungen reichen nicht aus.
Der Bonusnachweis muss darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.