An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen
- zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und
- als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens.
Häufig gestellte Fragen
In Stufe I werden ab 1.1.2026 Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert (Einzelheiten zum Programm bis 31.12.2025 finden Sie im PDF zum Bonus 2025):
- Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen:
U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2. - Nachweis von Schutzimpfungen
Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus. - Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
Zweimal im Jahr (= einmal je Kalenderhalbjahr) - Nachweis einer professionellen Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis
Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:
- Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse - Teilnahme an einer Sportveranstaltung
- Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm
- Aktives Mitglied in einem Sportverein
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio (ab dem 15. Lebensjahr möglich)
Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.
Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dem Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.
Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.


