Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs: Vorsorge

Organisierte Früherkennung

Darmkrebs macht zu Beginn keine Beschwerden. Und er ebenso wie Gebärmutterhalskrebs in der Regel heilbar, wenn er frühzeitig erkannt wird. .

Wie kann ich schon vor der gesetzlichen Altersgrenze einen Darmkrebstest durchführen?

Versicherte der BKK W&F können schon ab 40 und damit vor Erreichen dieser Altersgrenzen ihr Darmkrebsrisiko checken: Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie den für Sie kostenfreien Darmkrebstest für zu Hause. Auch die Rücksendung an das Labor unseres Vertragspartners Care diagnostica ist im Set bereits enthalten.

Fordern Sie jetzt unter praevention.care/bkk-wf Ihr persönliches Testset an!

Für welche Vorsorgeuntersuchungen erhält man schriftliche Einladungen?

Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Ziel ist es, viele Menschen über die Chancen der Früherkennung zu informieren. 

Früherkennung von Darmkrebs

  • Die Einladung erhalten Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren. Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt.
  • Zwischen 50 und 55 Jahren können Männer und Frauen jährlich einen Stuhltest durchführen lassen. Ein auffälliges Ergebnis wird dann mit einer Darmspiegelung abgeklärt. Alternativ zum Stuhltest haben Männer schon ab 50 Jahren das Recht auf eine Darmspiegelung.
    Ab 55 Jahren können Frauen ebenso wie Männer alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder zwei Darmspiegelungen  im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen. Ist der Befund einer ersten Darmspiegelung unauffällig, ist erst nach zehn Jahren eine weitere Spiegelung sinnvoll, Stuhluntersuchungen entfallen in dieser Zeit.

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

  • Ab dem Alter von 20 Jahren zahlt die BKK W&F die jährliche Krebsfrüherkennung. Weibliche Versicherte erhalten dazu eine persönliche Einladung. Folge-Erinnerungen versenden die Krankenkassen alle fünf Jahre. Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt.
  • Zwischen Ihrem 20. und 34. Lebensjahr können Versicherte einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird.
  • Ab dem 35. Lebensjahr kann zusätzlich alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus PAP-Abstrich und HPV-Test genutzt werden.

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