Bei den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation handelt es sich um Leistungen, die nicht im Rahmen der klassischen Krankenbehandlung, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, erbracht werden.
Hinweis: Damit unsere Versicherten schnell mit dem Rehasport oder Funktionstraining beginnen können, verzichtet die BKK W&F auf die Genehmigungspflicht. Sie können die ärztliche Verordnung daher direkt beim Anbieter abgeben und die Kosten werden mit der BKK W&F abgerechnet.



