Bei den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation handelt es sich um Leistungen, die nicht im Rahmen der klassischen Krankenbehandlung, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, erbracht werden.
Zu den primären Handlungsfeldern der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gehören der Rehabilitationssport, das Funktionstraining sowie Patientenschulungen für chronisch Kranke und deren Angehörige. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die medizinische Behandlung chronisch kranker Menschen zu ergänzen oder deren Rehabilitation positiv zu beeinflussen. Dabei steht die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Patienten im Vordergrund.
Sofern aus Sicht Ihres behandelnden Arztes ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus medizinischer Sicht erforderlich sind, stellt er eine entsprechende Verordnung aus.