Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

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Bei den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation handelt es sich um Leistungen, die nicht im Rahmen der klassischen Krankenbehandlung, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, erbracht werden.

Hinweis: Damit unsere Versicherten schnell mit dem Rehasport oder Funktionstraining beginnen können, verzichtet die BKK W&F auf die Genehmigungspflicht. Sie können die ärztliche Verordnung daher direkt beim Anbieter abgeben und die Kosten werden mit der BKK W&F abgerechnet.

Häufig gestellte Fragen

Zu den primären Handlungsfeldern der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gehören der Rehabilitationssport, das Funktionstraining sowie Patientenschulungen für chronisch Kranke und deren Angehörige. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die medizinische Behandlung chronisch kranker Menschen zu ergänzen oder deren Rehabilitation positiv zu beeinflussen. Dabei steht die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Patienten im Vordergrund.

Sofern aus Sicht der behandelnden ärztlichen Praxis ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus medizinischer Sicht erforderlich sind, werden diese auf Basis einer Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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