Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene

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Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene

Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken – dann sind die Heilungschancen auch am größten. Möglich wird dies einerseits durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise und andererseits durch die Teilnahme an gesetzlichen Vorsorgeprogrammen. Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind für Sie kostenfrei und werden von ihrem Arzt direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Häufig gestellte Fragen

Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Ziel ist es, viele Menschen über die Chancen der Früherkennung zu informieren. 

Früherkennung von Darmkrebs

  • Die Einladung erhalten Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren. Wichtig: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt, die Einladung stellt lediglich einen Hinweis dar, der Anspruch leitet sich alleine aus dem Alter ab.
  • Ab 50 Jahren können Frauen (ab 1. April 2025, bis dahin ab 55) ebenso wie Männer zwei Darmspiegelungen  im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen. Alternativ kann auch alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung in Anspruch genommen werden.
  • Ist der Befund einer ersten Darmspiegelung unauffällig, ist erst nach zehn Jahren eine weitere Spiegelung möglich, auch Stuhluntersuchungen entfallen in dieser Zeit.

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

  • Ab dem Alter von 20 Jahren zahlt die BKK W&F die jährliche Krebsfrüherkennung. Weibliche Versicherte erhalten dazu eine persönliche Einladung. Folge-Erinnerungen versenden die Krankenkassen alle fünf Jahre. Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt.
  • Zwischen Ihrem 20. und 34. Lebensjahr können Versicherte einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird.
  • Ab dem 35. Lebensjahr kann zusätzlich alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus PAP-Abstrich und HPV-Test genutzt werden.

Diese Gesundheitsuntersuchung bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Stoffwechselstörungen; sie ist einmalig zwischen 18 und 34 Jahren und ab 35 alle drei Jahre möglich.

Inhalte:

  • Fragen zum Befinden, zur Krankheitsvorgeschichte und zu persönlichen Lebensumständen, die für die Entstehung von Krankheiten bedeutsam sein können (Anamnese)
  • eingehende körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus)
  • ab 35: Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride und Nüchternpasmaglucose) sowie Urinuntersuchung (Eiweiß, Glukose, Erythrozythen, Leukozythen, Nitrit)
  • abschließendes Beratungsgespräch

Sie können zwischen Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Internisten wählen.

Weil Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Chancen bei der Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich daher einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen:

  • Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren sollten einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Abstrichs, einschließlich einer klinischen gynäkologischen Untersuchung wahrnehmen.
  • Ab dem Alter von 35 Jahren kann jährlich eine klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch genommen werden.
  • Zusätzlich kann ab 35 Jahren alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung durchgeführt werden.
  • Ab 30 wird die Brust abgetastet (einschließlich Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung).
  • Für Frauen zwischen 50 und 75 ist alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening) vorgesehen. Durch diese erweiterte Vorsorge können selbst kleine Tumore erkannt werden. Wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Erkrankung gibt, ist eine Röntgenuntersuchung ohne Altersbegrenzung möglich.

Alle Männer sollten einmal im Monat ihre Haut auf Veränderungen beobachten und ihre Hoden auf Verdickungen bzw. Verhärtungen abtasten. Rechtlich besteht ab 45 Jahren die Möglichkeit einer ärztlichen Untersuchungen durch Abtasten der äußeren Genitalorgane, die Prostata und der Lymphknoten.

Versicherte können ab 35 Jahren ein Hautkrebscreening bei allen Ärzten durchführen lassen, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung kann jedes zweite Jahr wiederholt werden.

Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.

Wir bieten unseren Versicherten die Möglichkeit einer früheren Nutzung durch besondere, in der Regel regionale Versorgungsverträge an (meist zwischen 15 und 35 Jahren, in einigen Bundesländern auch darunter).

Hier kann die Früherkennung in der Regel alle 2 Jahre bei teilnehmenden Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen durchgeführt werden.

Die Abrechnung erfolgt hier direkt wie bei einer gesetzlichen Regelleistung über die Versichertenkarte. Hierzu müssen Sie in der Arztpraxis eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschreiben.

Da es eine Vielzahl entsprechender Verträge gibt: Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob er an diesem Zusatzangebot für BKK-Versicherte teilnimmt.

Haben Sie weitere Fragen, melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Vertrags- und Versorgungsmanagement Team unter 0561-51009780.

Bei der regulären Hautkrebsvorsorge erfolgt eine ad Hoc-Beurteilung, bei der Veränderungen schlecht nachvollzogen werden können. An dem besonderen Versorgungsvertrag HautkrebsscreeningPlus teilnehmende Praxen bieten eine digitale Ganzkörperfotografie einschließlich Bildspeicherung und Abgleich der Bilder von früheren Untersuchungen an. Alle Muttermale werden dabei automatisch erkannt und bei jeder Untersuchung neu vermessen.

Versicherte der BKK W&F können die Mehrleistung einmal im Jahr kostenfrei bei den teilnehmenden Praxen in Anspruch nehmen:

  • Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen
  • Beim Hautkrebsscreening ist eine Bezuschussung möglich, sofern kein Anspruch auf die Regelleistung (Ü35) oder den besonderen Versorgungsvertrag (U35) besteht.
  • Mammographien für weibliche Versicherte vor dem 50. Lebensjahr oder frauenärztlich veranlasste Brustkrebsuntersuchungen durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucher/innen (MTU).
  • Mamma-Sonographien für weibliche Versicherte
  • Gesundheitsuntersuchungen vor dem 35. Lebensjahr oder
  • Knochendichtemessungen (ab 55, alle 2 Jahre) , sofern kein Anspruch auf eine Regelleistung besteht.
  • Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (immunologischer Stuhltest, Darmspiegelung) bei Risikofaktoren (familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko).
Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.

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