Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken – dann sind die Heilungschancen auch am größten. Möglich wird dies einerseits durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise und andererseits durch die Teilnahme an gesetzlichen Vorsorgeprogrammen. Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind für Sie kostenfrei und werden von ihrem Arzt direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene
Häufig gestellte Fragen
Weil Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Chancen bei der Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich daher einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen:
- Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren sollten einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Abstrichs, einschließlich einer klinischen gynäkologischen Untersuchung wahrnehmen.
- Ab dem Alter von 35 Jahren kann jährlich eine klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch genommen werden.
- Zusätzlich kann ab 35 Jahren alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung bestehend aus einem HPV-Test und einer zytologischen Untersuchung durchgeführt werden.
- Ab 30 wird die Brust abgetastet (einschließlich Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung).
- Für Frauen zwischen 50 und 69 ist alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening) vorgesehen. Durch diese erweiterte Vorsorge können selbst kleine Tumore erkannt werden. Wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Erkrankung gibt, ist eine Röntgenuntersuchung ohne Altersbegrenzung möglich.
Alle Männer sollten einmal im Monat ihre Haut auf Veränderungen beobachten und ihre Hoden auf Verdickungen bzw. Verhärtungen abtasten. Rechtlich besteht ab 45 Jahren die Möglichkeit einer ärztlichen Untersuchungen durch Abtasten der äußeren Genitalorgane, die Prostata und der Lymphknoten.
Diese Gesundheitsuntersuchung bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Stoffwechselstörungen; sie ist einmalig zwischen 18 und 34 Jahren und ab 35 alle drei Jahre möglich.
Inhalte:
- Fragen zum Befinden, zur Krankheitsvorgeschichte und zu persönlichen Lebensumständen, die für die Entstehung von Krankheiten bedeutsam sein können (Anamnese)
- eingehende körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus)
- ab 35: Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride und Nüchternpasmaglucose) sowie Urinuntersuchung (Eiweiß, Glukose, Erythrozythen, Leukozythen, Nitrit)
- abschließendes Beratungsgespräch
Sie können zwischen Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Internisten wählen.
Versicherte können ab 35 Jahren ein Hautkrebscreening bei allen Ärzten durchführen lassen, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung kann jedes zweite Jahr wiederholt werden.
Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.