Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken - dann sind die Heilungschancen auch am größten. Möglich wird dies einerseits durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise und andererseits durch die Teilnahme an gesetzlichen Vorsorgeprogrammen. Alle genannten Früherkennungsuntersuchungen sind für Sie kostenfrei und werden von ihrem Arzt direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.
Weil Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Chancen bei der Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich von Ihrem 20. Geburtstag an einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen.
Alle Männer sollten einmal im Monat ihre Haut auf Veränderungen beobachten und ihre Hoden auf Verdickungen bzw. Verhärtungen abtasten. Rechtlich besteht ab 45 Jahren die Möglichkeit einer ärztlichen Untersuchungen durch Abtasten der äußeren Genitalorgane, die Prostata und der Lymphknoten.
Diese Gesundheitsuntersuchung bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Stoffwechselstörungen; sie ist einmalig zwischen 18 und 34 Jahren und ab 35 alle drei Jahre möglich. Die Inhalte:
Sie können zwischen Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Internisten wählen.
Versicherte können ab 35 Jahren ein Hautkrebscreening bei allen Ärzten durchgeführt werden, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung kann jedes zweite Jahr wiederholt werden.