Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung möglich.
Häusliche Krankenpflege

Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich gibt es drei Formen der häuslichen Krankenpflege:
- Behandlungspflege (Medizinische Hilfeleistungen)
- Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen gehen)
Die BKK W&F trägt die Kosten als besondere Mehrleistung ohne zeitliche Begrenzung, solange eine Behandlungspflege nötig ist.
Voraussetzung ist, dass niemand im Haushalt des Versicherten lebt, der die Pflege übernehmen kann.
Die gesetzliche Zuzahlung hängt von der Zahl der Verordnungen und von der Dauer der häuslichen Krankenpflege ab. Sie beträgt zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der täglichen Kosten. Diese gelten maximal für die ersten 28 Tage der häuslichen Krankenpflege pro Kalenderjahr. Für Minderjährige fällt keine Zuzahlung an.
Für häusliche Krankenpflege benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann von Ihrer hausärztlichen Praxis ausgestellt werden.
Geben Sie diese Verordnung bitte an ihren Pflegedienst, dieser beantragt die Kostenübernahme anschließend bei uns.
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