Können Versicherte den eigenen Haushalt krankheitsbedingt nicht mehr führen, ist guter Rat teuer. Denn die Pflege von Wohnräumen und der Kleidung oder die Zubereitung von Mahlzeiten müssen dann anders organisiert werden. Kommt auch noch die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern hinzu, ist Hilfe aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis eine häufig genutzte Lösung.
Eine Beteiligung an den Kosten für eine Haushaltshilfe prüfen wir bei Versicherten der BKK W&F gerne, wenn diese als Haushaltsführer
Voraussetzung ist, dass niemand in Ihrem Haushalt lebt, der die Aufgaben übernehmen kann.
Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und der individuellen Situation: die maximale Dauer geht bei der BKK W&F daher bewusst über die gesetzliche Regelleistung hinaus: anstelle von bis zu 4 Wochen für Alleinstehende und bis zu 26 Wochen für Versicherte mit Kind (in der Regelleistung unter 12 oder behindert) beteiligt sich die BKK W&F bis zu 30 Wochen lang an den Kosten - sofern dies medizinisch notwendig ist.
Als Unterstützung kommen neben professionellen Organisationen auch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwager/Schwägerinnen - in Frage. In diesem Fall erstattet die BKK W&F den Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub bis zu einem Höchstbetrag von 10,25 Euro (2021) pro Stunde.
Versicherte tragen ab ihrem 18. Geburtstag dabei einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent des täglichen von der BKK W&F zu leistenden Betrags - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wenn eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung nötig ist, muss die Versicherte keine Zuzahlungen leisten.