Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken – dann sind die Heilungschancen auch am größten. Dies gilt auch für Hautkrebs.
Hautkrebsscreening
Häufig gestellte Fragen
Versicherte können ab 35 Jahren ein Hautkrebscreening bei allen Ärzten durchführen lassen, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung kann jedes zweite Jahr wiederholt werden.
Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.
Wir bieten unseren Versicherten zwischen 15 und 35 Jahren die Möglichkeit an einer Teilnahme an einem besonderen Versorgungsvertrag an. Hier kann die Früherkennung alle 2 Jahre bei teilnehmenden Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt hier direkt über die Versichertenkarte. Hierzu müssen Sie in der Arztpraxis eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschreiben. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob er an diesem Zusatzvertrag teilnimmt.
Haben Sie weitere Fragen, melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Vertrags- und Versorgungsmanagement Team unter 0561-51009780.
Bei der regulären Hautkrebsvorsorge erfolgt eine ad Hoc-Beurteilung, bei der Veränderungen schlecht nachvollzogen werden können. An dem besonderen Versorgungsvertrag HautkrebsscreeningPlus teilnehmende Praxen bieten eine digitale Ganzkörperfotografie einschließlich Bildspeicherung und Abgleich der Bilder von früheren Untersuchungen an. Alle Muttermale werden dabei automatisch erkannt und bei jeder Untersuchung neu vermessen.
Versicherte der BKK W&F können die Mehrleistung einmal im Jahr kostenfrei bei den teilnehmenden Hautärzten in Anspruch nehmen: https://gesundheitsverbundnord.de/behandlungsorte-hautkrebsscreeningplus/