Hautkrebsscreening

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Hautkrebsscreening
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Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken – dann sind die Heilungschancen auch am größten. Dies gilt auch für Hautkrebs.

Häufig gestellte Fragen

Versicherte können ab 35 Jahren ein Hautkrebscreening bei allen Ärzten durchführen lassen, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzte oder Fachärzte für Allgemeinmedizin und Internisten sein. Die Frühuntersuchung kann jedes zweite Jahr wiederholt werden.

Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.

Wir bieten unseren Versicherten die Möglichkeit einer früheren Nutzung durch besondere, in der Regel regionale Versorgungsverträge an (meist zwischen 15 und 35 Jahren, in einigen Bundesländern auch darunter).

Hier kann die Früherkennung in der Regel alle 2 Jahre bei teilnehmenden Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen durchgeführt werden.

Die Abrechnung erfolgt hier direkt wie bei einer gesetzlichen Regelleistung über die Versichertenkarte. Hierzu müssen Sie in der Arztpraxis eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschreiben.

Da es eine Vielzahl entsprechender Verträge gibt: Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob er an diesem Zusatzangebot für BKK-Versicherte teilnimmt.

Haben Sie weitere Fragen, melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Vertrags- und Versorgungsmanagement Team unter 0561-51009780.

Bei der regulären Hautkrebsvorsorge erfolgt eine ad Hoc-Beurteilung, bei der Veränderungen schlecht nachvollzogen werden können. An dem besonderen Versorgungsvertrag HautkrebsscreeningPlus teilnehmende Praxen bieten eine digitale Ganzkörperfotografie einschließlich Bildspeicherung und Abgleich der Bilder von früheren Untersuchungen an. Alle Muttermale werden dabei automatisch erkannt und bei jeder Untersuchung neu vermessen.

Versicherte der BKK W&F können die Mehrleistung einmal im Jahr kostenfrei bei den teilnehmenden Praxen in Anspruch nehmen:

Kein monatelanges Warten mehr auf einen Termin in der Hautarztpraxis! Mit dem Hautcheck der BKK W&F erhalten Sie schnell und jederzeit hautärztliche Beratung in Ihrer Nähe. Dazu einfach Fotos des Hautproblems hochladen und die Diagnose mit Handlungsempfehlungen wird Ihnen verschlüsselt zugesendet.

Wichtig: Die Beurteilung eines Muttermals wird zwei Mal im Jahr von der BKK W&F übernommen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die FAQs von OnlineDoctor. Werden im Anschluss an die Beratung Privatrezepte verordnet, können diese nicht erstattet werden.

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Mehr Informationen

  • Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen
  • Beim Hautkrebsscreening ist eine Bezuschussung möglich, sofern kein Anspruch auf die Regelleistung (Ü35) oder den besonderen Versorgungsvertrag (U35) besteht.
  • Mammographien für weibliche Versicherte vor dem 50. Lebensjahr oder frauenärztlich veranlasste Brustkrebsuntersuchungen durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucher/innen (MTU).
  • Mamma-Sonographien (Ultraschalluntersuchung der Brust) für weibliche Versicherte
  • Gesundheitsuntersuchungen vor dem 35. Lebensjahr oder
  • Knochendichtemessungen (ab 55, alle 2 Jahre) , sofern kein Anspruch auf eine Regelleistung besteht.
  • Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (immunologischer Stuhltest, Darmspiegelung) bei Risikofaktoren (familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko).

Wichtig: Der Betrag von 50 Euro gilt für alle Untersuchungen gemeinsam. Wurde der Zuschuss bereits für eine der genannten Leistungen vollständig abgerufen, ist eine Beteiligung an weiteren Kosten erst im Folgejahr wieder möglich.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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