Gesetzlich Versicherte haben ab 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Meist wird dieses Screening gemeinsam mit dem Gesundheits-Check up 35 durchgeführt.
Für jüngere Versicherte schließt die BKK W&F in immer mehr Regionen besondere Zusatzverträge mit regionalen Ärzteorganisationen. Aktuell ist dies bei teilnehmenden Ärzten in folgenden Bundesländern der Fall:
Die Abrechnung erfolgt hier direkt über die Versichertenkarte. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob er an diesem Zusatzvertrag teilnimmt.
In Sachsen, Bremen und dem Saarland erstatten wir im Rahmen eines Mehrleistungsbudgets für medizinische Vorsorge bis zu 25 Euro für privat finanzierte Hautskrebsvorsorgeuntersuchungen. Wichtig ist, dass uns die Erstattungsunterlagen hier bis spätestens 31.3. des Folgejahres vorliegen.