Mehr- und Regelleistungen auf einen Blick

Eine Impfung, versteht man die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer Krankheit zu schützen. Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe.

Welche Impfungen übernimmt die BKK W&F direkt über die Gesundheitskarte?

Die BKK W&F übernimmt die Kosten für alle vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Schutzimpfungen direkt über die Gesundheitskarte.

Darunter fallen beispielsweise die Impfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln oder den Rotavirus. Insbesondere über 60-jährigen raten wir darüber hinaus zur Impfung gegen die Virusgrippe (Influenza) und gegen eine Lungenentzündung.

Erstattet die BKK W&F auch selbst bezahlte Impfungen?

Die BKK W&F beteiligt sich als besondere Mehrleistung auch an den Kosten der Impfstoffe vieler privat zu finanzierender Impfungen, sofern diese ärztlich empfohlen werden. Dazu hören neben

  • Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV, Mädchen 9 bis 14 Jahre, Jungen 9 bis 14 Jahre mit Nachholimpfung bis 17, Frauen 15 bis 26 Jahre) und einer
  • Impfung gegen Meningokokken B

insbesondere die folgenden Reiseimpfungen:

  • Cholera
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken C
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus
  • Malariaprophylaxe

Corona

Wir erstatten seit dem Ende der Kostenübernahme durch des Bund am 8.4.2023 die Kosten, wenn eine Impfung aus ärztlicher Sicht auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) medizinisch notwendig ist. Eine direkte Abrechnung mit uns ist derzeit in folgenden Bundesländern möglich:

  • Niedersachsen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hamburg
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Region Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen)
  • Saarland

Wenn Sie von Ihrer Praxis eine Privatrechnung erhalten haben, schicken Sie diese daher zur Erstattung an uns.

In welcher Höhe erstattet die BKK W&F privat finanzierte Impfungen?

Die Erstattung von Impfstoffen erfolgt ohne Abzug von Apotheken- und Herstellerrabatten, mögliche Kosten für ärztliche Impfleistungen werden nicht erstattet.

Hinweis: Impfungen für berufliche Auslandsreisen sind rechtlich durch den Arbeitgebenden zu tragen.

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