Kieferorthopädische Behandlung

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Kieferorthopaedische Behandlung
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Fehlentwicklungen bei Kindern rechtzeitig erkennen

Gesunde und gerade Zähne sind nicht nur schön, sondern bieten auch Schutz vor Karies. Ab einem Alter von sechs Jahren können Kind einmal in jedem Kalenderhalbjahr vorsorglich und kostenfrei vom Zahnarzt untersucht werden. Fehlentwicklungen können so frühzeitig erkannt und mit der Überweisung zum Kieferorthopäden rechtzeitig behandelt werden.

Häufig gestellte Fragen

Anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) stellt Ihr Kieferorthopäde fest, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierzu gibt es fünf verschiedene Schweregrade.

Ab KIG drei darf die BKK W&F Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung aufgrund erheblicher Funktionseinschränkungen durch Kiefer- und Zahnfehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr übernehmen. Bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist dies bei schwerer Kieferanomalie ebenfalls möglich.  

Die zunächst beim Kieferorthopäden fällige Eigenbeteiligung von 20 Prozent (bzw. 10 Prozent ab dem zweiten Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von uns erstattet.

Dies gilt auch, wenn die Behandlung bei einer anderen Krankenkasse begonnen wurde und eine Mitgliedschaft in der BKK W&F nur beim Abschluss der Behandlung besteht.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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