Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Versicherte Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind.
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Bis zu welchem Alter des Kindes wird gezahlt?
Kinderkrankengeld wird bis längstens zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt. Für Kinder über 12 besteht kein Anspruch.
Für wie viele Tage besteht der Anspruch?
Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Versicherte normalerweise pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Alleinerziehende können normalerweise bis zu 20 Tage pro Kind in Anspruch nehmen.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Anspruch nach und nach erweitert. Auch noch im gesamten Jahr 2023 gilt:
- Die Anspruchsdauer beträgt 30 Arbeitstage jährlich je Elternteil pro Kind.
- Bei mehreren Kindern sind es bis zu 65 Tage.
- Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage jährlich pro Kind (maximal 130 Tage).
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Versicherte erhalten in der Regel 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Höchstgrenze beträgt 116,38 Euro (2023) pro Tag.
Damit Versicherten in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, sind aus dem Kinderkrankengeld auch Beiträge zu zahlen. Diese werden daher vom Zahlbetrag noch abgezogen.
Habe ich auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn mein Kind stationär behandelt wird?
Nein, hier besteht aber unter Umständen ein Anspruch auf Verdienstausfall als Begleitleistung der Krankenhausbehandlung. Bitte sprechen Sie uns im Fall der Fälle an.
Wo muss in den Antrag einreichen, wenn mein Kinder bei einer anderen Krankenkasse versichert ist?
Ein Antrag auf Kinderkrankengeld ist bei der Kasse des antragstellenden Elternteils zu stellen (nicht bei der Krankenkasse des Kindes). Voraussetzung ist aber, dass das Kind gesetzlich versichert ist.
Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Einen Antrag auf Kinderkrankengeld können Sie uns per E-Mail, über unsere OGS oder per Post zusenden.
Zusammenfassend: Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Kinderkrankengeld?
- Sie sind berufstätig und erhalten für die Zeit der Kinderpflege kein Arbeitsentgelt.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- In Ihrem Haushalt gibt es niemanden, der an Ihrer Stelle Ihr Kind pflegen könnte.
- Sie selbst sind mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert.
- Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze.
- Sie haben die Höchstanspruchsdauer noch nicht erreicht.
- Der Betreuungsbedarf ist mit dem Dokument „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ nachzuweisen.