Stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird man, sofern eine aufwendigere Behandlung notwendig ist. Alternative Formen können auch teilstationäre, vor- und nachstationäre sowie akute ambulante Notfallbehandlungen sein. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen.
Liegt kein Notfall vor, benötigen Versicherte vorab eine ärztliche Krankenhauseinweisung.