Krankenhausbehandlung

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Stationär in ein Krankenhaus aufgenommen wird man, sofern eine aufwendigere Behandlung notwendig ist. Alternative Formen können auch teilstationäre, vor- und nachstationäre sowie akute ambulante Notfallbehandlungen sein. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen.

Liegt kein Notfall vor, benötigen Versicherte vorab eine ärztliche Krankenhauseinweisung.

Häufig gestellte Fragen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.  Die Eigenbeteiligung unserer Kunden beträgt hier 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, sofern das 18. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Für Kinder fallen keine Eigenbeteiligungen an.

Unsere Versicherten können unter allen zugelassenen Vertragskrankenhäusern der Gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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