Mehrleistungsbudget Medizinische Vorsorge

Organisierte Früherkennung

Krankheiten lassen sich verhüten oder durch Früherkennung rechtzeitig entdecken – dann sind die Heilungschancen auch am größten. Die BKK W&F beteiligt sich daher auch an bestimmen zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist: Versicherte der BKK W&F erhalten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zusätzlich einen Zuschuss von insgesamt 50 Euro jährlich für bestimmte Gesundheitsleistungen außerhalb der gesetzlichen Vorsorgeprogramme.

Wichtig: Der Betrag von 50 Euro gilt für alle Untersuchungen gemeinsam. Wurde der Zuschuss bereits für eine der genannten Leistungen vollständig abgerufen, ist eine Beteiligung an weiteren Kosten erst im Folgejahr wieder möglich.

  • Glaukom-Früherkennungsuntersuchungen
  • Beim Hautkrebsscreening ist eine Bezuschussung möglich, sofern kein Anspruch auf die Regelleistung (Ü35) oder den besonderen Versorgungsvertrag (U35) besteht.
  • Mammographien für weibliche Versicherte vor dem 50. Lebensjahr oder frauenärztlich veranlasste Brustkrebsuntersuchungen durch blinde oder sehbehinderte Menschen mit der Qualifizierung als medizinische Tastuntersucher/innen (MTU).
  • Mamma-Sonographien für weibliche Versicherte
  • Gesundheitsuntersuchungen vor dem 35. Lebensjahr oder
  • Knochendichtemessungen (ab 55, alle 2 Jahre) , sofern kein Anspruch auf eine Regelleistung besteht.
  • Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs (immunologischer Stuhltest, Darmspiegelung) bei Risikofaktoren (familiär oder erblich erhöhtes Erkrankungsrisiko).

Voraussetzung ist jeweils eine ärztlicher Bestätigung zusätzlicher Risikofaktoren sowie eine Vorlage der Erstattungsunterlagen bis zum 31.3. des Folgejahres.

Hinweis: Wurde der Zuschuss bereits für eine der genannten Leistungen vollständig abgerufen, ist eine Beteiligung an weiteren Kosten erst im Folgejahr wieder möglich.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.