Zuschuss für Zahnreinigung, Zahnfüllung oder Narkoseleistungen
Schöne und makellose Zähne sind ein wichtiger Gesundheitsindikator. Die Bemühungen zur Gesunderhaltung unserer Versicherten unterstützt die BKK W&F mit zusätzlichen Leistungen.
Leistungsumfang
Im Rahmen einer besonderen Satzungsmehrleistung erstattet die BKK W&F jährlich bis zu 50 Euro für folgende selbst finanzierte Leistungen der Zahngesundheit:
- höherwertige Zahnfüllungen
- professionelle Zahnreinigungen
- Leistungen der Anästhesie / Vollnarkose bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen (sofern diese keine Leistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung ist)
Voraussetzungen
Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.
Diese Übersicht liefert möglichst einfach formulierte Erst-Informationen zu häufig nachgefragten Leistungen nach heutigem Stand. Rechtlich bindend sind die Angaben im fünften Sozialgesetzbuch (Regelleistungen) und der jeweils gültigen Form der Satzung der BKK W&F (Mehrleistungen).
Letzte Aktualisierung: 12. März 2021