Mutter/Vater-Kind-Kur

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Mutter/Vater-Kind-Kur

Vorsorge oder Rehabilitation

Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sind stationäre Kuren, die in einer zugelassenen Kurklinik stattfinden. Sie dauern meist drei Wochen, im Vordergrund steht die Mutter oder der Vater, die aufgrund ihrer familiären oder beruflichen Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.

Es können aber Kinder gleichzeitig mitbehandelt werden, beispielsweise wenn die Beziehung zwischen Eltern und Kindern belastet ist. Dies ist allerdings nicht mit einer eigenen Kinderrehabilitation vergleichbar, bei der die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen.

Häufig gestellte Fragen

Die Verordnung einer Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter stellt Ihr behandelnder Arzt auf dem sogenannten Muster 64 aus. Dieses Formular liegt den Arztpraxen vor. Diesen Antrag senden Sie im Anschluss an die BKK W&F.

Wichtig:

  • Bitte fügen Sie zusätzlich aussagekräftige (fach-)ärztliche Befundberichte bei.
  • Sollte bei Ihrem Kind/Ihren Kindern ein eigener Behandlungsbedarf bestehen, benötigen wir ein zusätzliches ärztliches Attest (Muster 65, bei Begleitkindern ist kein ärztliches Attest notwendig).
  • Auch wenn Ihr Kind/Ihre Kinder nicht bei uns versichert sind, senden Sie uns bitte die vollständigen Unterlagen zu.

Sobald es darum geht, die eigene Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern, sind Mutter- oder Vater-Kind-Kuren nicht geeignet. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Ansprüche über den Rentenversicherungsträger zu prüfen.

Das gilt übrigens auch für Kinder, wenn sich eine Krankheit voraussichtlich auf die spätere Erwerbsfähigkeit auswirken wird. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.