Alle gesetzlichen Krankenkassen haben die gesetzliche Pflicht, Versicherte zur Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs einzuladen. Dazu werden Informationsmaterialien verschickt, in dem die Möglichkeiten der Früherkennung konkret beschrieben sind.
Wichtig: Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine Person bereits an einer Früherkennung teilgenommen haben oder nicht. Über Ihre Möglichkeit, künftige Einladungen durch einen Widerspruch zu vermeiden, informieren wir Sie gerne persönlich.
Früherkennung von Darmkrebs
- Die Einladung erhalten Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren.
- Zwischen 50 und 55 Jahren können Männer und Frauen jährlich einen Stuhltest durchführen lassen. Ein auffälliges Ergebnis wird dann mit einer Darmspiegelung abgeklärt. Alternativ zum Stuhltest haben Männer schon ab 50 Jahren das Recht auf eine Darmspiegelung.
- Ab 55 Jahren können Frauen ebenso wie Männer alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen. Ist der Befund einer ersten Darmspiegelung unauffällig, ist erst nach zehn Jahren eine weitere Spiegelung sinnvoll, Stuhluntersuchungen entfallen in dieser Zeit.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
- Ab dem Alter von 20 Jahren zahlt die BKK W&F die jährliche Krebsfrüherkennung. Weibliche Versicherte erhalten dazu eine persönliche Einladung von uns. Folge-Erinnerungen an die empfohlene Früherkennung versenden wir alle fünf Jahre.
- Zwischen Ihrem 20. und 34. Lebensjahr können Versicherte einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird.
- Ab dem 35. Lebensjahr kann zusätzlich alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus PAP-Abstrich und HPV-Test genutzt werden.