Alle gesetzlichen Krankenkassen haben die gesetzliche Pflicht, Versicherte zur Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs einzuladen. Dazu werden Informationsmaterialien verschickt, in dem die Möglichkeiten der Früherkennung konkret beschrieben sind.
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Häufig gestellte Fragen
Die Einladungen erfolgen ausschließlich altersabhängig und berücksichtigen nicht, ob eine Person möglicherweise bereits an der Früherkennung teilgenommen hat. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten organisierten Krebsfrüherkennung (oKFE).
Wichtig:
- Die Nutzung der Untersuchungen ist nicht an eine vorherige Einladung gekoppelt. Wenn Sie die Untersuchung wahrnehmen möchten, vereinbaren Sie einen Termin bei ihrer ärztlichen Praxis. Das Einladungsschreiben benötigen Sie dazu nicht.
- Angeschriebene Versicherte können weiteren Einladungen aber gegenüber ihrer Krankenkasse formlos widersprechen.
Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Ziel ist es, viele Menschen über die Chancen der Früherkennung zu informieren.
Früherkennung von Darmkrebs
- Die Einladung erhalten Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren. Wichtig: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt, die Einladung stellt lediglich einen Hinweis dar, der Anspruch leitet sich alleine aus dem Alter ab.
- Ab 50 Jahren können Frauen (ab 1. April 2025, bis dahin ab 55) ebenso wie Männer zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen. Alternativ kann auch alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung in Anspruch genommen werden.
- Ist der Befund einer ersten Darmspiegelung unauffällig, ist erst nach zehn Jahren eine weitere Spiegelung möglich, auch Stuhluntersuchungen entfallen in dieser Zeit.
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
- Ab dem Alter von 20 Jahren zahlt die BKK W&F die jährliche Krebsfrüherkennung. Weibliche Versicherte erhalten dazu eine persönliche Einladung. Folge-Erinnerungen versenden die Krankenkassen alle fünf Jahre. Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Leistung wird das Einladungsschreiben nicht benötigt.
- Zwischen Ihrem 20. und 34. Lebensjahr können Versicherte einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird.
- Ab dem 35. Lebensjahr kann zusätzlich alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus PAP-Abstrich und HPV-Test genutzt werden.
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