Osteopathie ist die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Bei der Behandlung wird komplett auf Apparate, Spritzen und Medikamente verzichtet. Sie gilt somit als sanfte und ganzheitliche Heilmethode. Bei der Osteopathie spielen die Selbstheilungskräfte des Patienten eine zentrale Rolle.
Die Therapie soll Blockaden abbauen und das Gleichgewicht aller Körpersysteme wiederherstellen. Häufig reichen bereits ein bis drei Sitzungen aus, bis sich der gewünschte Erfolg einstellt.
Osteopathie ist keine Regelleistung gesetzlicher Krankenkassen. Die BKK W&F erstattet als besondere Mehrleistung jährlich bis zu 360 Euro ohne prozentuale Begrenzung oder Begrenzung je Sitzung.
Wichtig für die Auszahlung dieses Zuschusses ist, dass die Behandlung vor Behandlungsbeginn ärztlich verordnet wurde und die Sitzungen von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt. Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres eingehen.
Es gibt viele Therapeuten, die osteopathische Leistungen anbieten. Da der Begriff in Deutschland nicht berufsrechtlich geschützt ist, sagt er jedoch nichts über die Qualifikation aus. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Therapeut eine Ausbildung mit mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten absolviert hat, damit wir als gesetzliche Krankenkasse uns daran beteiligen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Qualifikation ausreicht: Fragen Sie bitte vor Beginn einer Behandlung bei uns nach, ob wir den von Ihnen ausgewählten Osteopathen anerkennen können.