Was ist Osteopathie?
Osteopathie ist eine manuelle Diagnostik und Therapie. Behandelt werden das Bewegungssystem, die inneren Organe und das Nervensystem – allein mit den Händen, ohne Apparate, Spritzen oder Medikamente. Im Mittelpunkt stehen die Selbstheilungskräfte des Körpers: Die Behandlung soll Blockaden lösen und das Zusammenspiel der Körpersysteme wieder ausgleichen.
Wie viel zahlt die BKK W&F für Osteopathie?
Osteopathie gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Als besondere Mehrleistung erstattet die BKK W&F ihren Versicherten jährlich bis zu 360 Euro – altersunabhängig, ohne prozentuale Begrenzung und ohne Begrenzung je Sitzung. Den Betrag rechnen wir pro Versicherten vom Rechnungsbetrag an.
So erhalten Sie Ihre Erstattung
- Ärztliche Verordnung einholen. Die osteopathische Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein.
- Qualifizierte Behandlerin oder Behandler wählen. Die Sitzungen müssen von Ärztinnen und Ärzten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung mit entsprechender Berechtigung absolviert haben.
- Rechnung und Antrag einreichen. Reichen Sie Verordnung, Rechnung und den ausgefüllten Antrag bei uns ein – bis spätestens 31. März des Folgejahres.
Wichtig: Der Begriff „Osteopath“ ist in Deutschland nicht geschützt und sagt nichts über die Qualifikation aus. Wenn Sie unsicher sind, ob die Qualifikation für eine Erstattung ausreicht, fragen Sie am besten vor Behandlungsbeginn bei uns nach.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu 360 Euro pro Jahr und Versicherten – altersunabhängig, ohne prozentuale Begrenzung und ohne Begrenzung je Sitzung.
Es gibt viele Therapeuten, die osteopathische Leistungen anbieten. Da der Begriff in Deutschland nicht berufsrechtlich geschützt ist, sagt er jedoch nichts über die Qualifikation aus.
Wichtig für die Auszahlung des Zuschusses Ihrer BKK W&F ist, dass die osteopathische Behandlung vorab ärztlich verordnet wurde und die Sitzungen von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, die
- Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder
- eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Qualifikation ausreicht: Fragen Sie bitte vor Beginn einer Behandlung bei uns nach, ob wir für den von Ihnen ausgewählten Osteopathen die Kostenübernahme anerkennen können.
Die Erstattungsunterlagen müssen zudem bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei uns eingehen.
Ja. Die Erstattung von bis zu 360 Euro im Jahr gilt altersunabhängig für alle Versicherten – also auch für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Voraussetzung ist wie bei Erwachsenen eine vorab ausgestellte ärztliche Verordnung.
Es gibt keine feste Sitzungsgrenze. Erstattet werden Ihre Kosten bis zum Jahresbetrag von 360 Euro – unabhängig davon, auf wie viele Sitzungen sie sich verteilen.
Für die Erstattung reichen Sie diese Unterlagen bei uns ein:
- die ärztliche Verordnung,
- die Rechnung der osteopathischen Behandlung und
- den ausgefüllten Antrag auf Erstattung (als Download auf dieser Seite).
Die Unterlagen müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.
Ja. Damit die BKK W&F die Kosten erstattet, muss die osteopathische Behandlung vorab ärztlich verordnet sein. Reichen Sie die Verordnung zusammen mit der Rechnung und dem Antrag auf Erstattung bei uns ein.


